Antragsberechtigung im Klauselverfahren

  • Vielleicht seh ich mal wieder ein Problem, wo keins ist, aber irgendwie find ich das ganze irgendwie seltsam :gruebel::

    Kläger wird durch KV vertreten, ein KfB wird erlassen. Jetzt beantragt der KV eine Teilrechtsnachfolgeklausel auf die Versicherung (die am Rechtsstreit nicht beteiligt war). Meine (vielleicht seltsame Frage):

    Kann der alte Gläubiger für einen neuen die Rechtsnachfolgeklausel beantragen?

  • Sowas habe ich schon gehabt bei Rechtsschutzversicherungen. Da geht tatsächlich was. Aber weil ich nicht mehr an der Quelle sitze, fehlt es mir an entsprechenden Unterlagen.

  • OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2003, Az.: 14 W 197/03:

    Ein Kostenfestsetzungsbeschluss kann ohne Vorlage öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden auf den Rechtsschutzversicherer umgeschrieben werden, wenn der bisherige Gläubiger den Forderungsübergang bestätigt und der Schuldner die Rechtsnachfolge nicht bestreitet.

  • andere Auffassung:

    Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 5. Zivilsenat, Beschluss vom 25.07.2001, Az.: 5 W 216/01, 5 W 216/01 - 64:

    Die Rechtsnachfolge des Rechtsschutzversicherers in den Kostenerstattungsanspruch muss auch dann durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden, wenn der Schuldner angehört worden ist und sich nicht geäußert hat.

    Die entsprechende Norm, die eine Umschreibung erlaubt, ist § 67 VVG:

    Gesetz über den Versicherungsvertrag § 67


    [Blockierte Grafik: http://jportal.bybn.de/jportal/jp_js1_e/img/prodjur/lay/1px_tr.gif](1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zu, so geht der Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Gibt der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Dritten oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht auf, so wird der Versicherer von seiner Ersatzpflicht insoweit frei, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können.


    (2) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, so ist der Übergang ausgeschlossen; der Anspruch geht jedoch über, wenn der Angehörige den Schaden vorsätzlich verursacht hat.

  • OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2003, Az.: 14 W 197/03:

    Ein Kostenfestsetzungsbeschluss kann ohne Vorlage öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden auf den Rechtsschutzversicherer umgeschrieben werden, wenn der bisherige Gläubiger den Forderungsübergang bestätigt und der Schuldner die Rechtsnachfolge nicht bestreitet.



    Genauso haben wir das gemacht. Kurz und schmerzlos.

  • Kommt hier ziemlich oft vor. Meistens ist dem Antrag direkt die Bestätigung des ursprünglichen Gläubigers beigefügt. Schuldner anhören. Meldet er sich nicht, kann die zweite vollstreckbare Teilausfertigung hergestellt werden.

  • Das Problem von clau liegt aber in der Antragsberechtigung des Klägervertreters, der ja streng genommen auch Rechtsnachfolgervertreter sein müsste.

    Ich hätte mit dieser Konstellation kein Problem, bei einem Anwalt gem. § 88 Abs. 2 ZPO schon gleich zweimal nicht.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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