PKH aufgehoben, Kosten zum Soll, jetzt Einwände

  • Hallo,

    habe folgendes Problem.
    Die PKH wurde bereits durch Beschluss im Oktober 2006 und im anderen Verfahren im März 2007 aufgehoben, beides gleicher Schuldner.
    Die Beschlüsse wurden nicht zugestellt.:mad:
    Es sind aber auch keine Rückbriefe.

    Jetzt Kostenrechnung in der 06-SAche schon länger raus, GV hat Termin gemacht für eV Schuldner nicht da. Haftbefehl ergangen. Konto des Schuldners dadurch dicht bzw. eingeräumter Dispo weg.
    Jetzt kommt der Schuldner, er würde eventuell bezahlen kommt ja aber nicht an das Konto.
    Außerdem kann er garnicht zahlen. Super, was mache ich jetzt? Er meinte noch, dass er ja erklären könnte, dass er die Post nicht erhalten hat.

    Der typ kommt Montag wieder und möchte gerne eine Lösung.:(
    Das NLBV hätte ihm gesagt, die ziehen nur ein, er soll sich an das AG wenden! :mad:

  • Da die Aufhebungsbeschlüsse noch nicht zugestellt wurden, sind sie noch nicht rechtskräftig. Wenn nun die Partei vorträgt, nicht zahlen zu können, ist m.E. zu prüfen, ob im Wege der Abhilfe der noch zulässigen Beschwerde nunmehr doch wieder PKH - ohne Raten - bewilligt wird. In jedem Fall würde ich wohl dafür sorgen, dass von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen vorerst abgesehen wird, bis die Sache geklärt ist.

  • Dadurch, dass die Beschlüsse nicht zugestellt wurden, kann der Schuldner immer noch Rechtsmittel einlegen, weil ja die RM-Frist noch nicht in Lauf gesetzt wurde. Das bedeutet aber nicht, dass er nicht zahlen muss - vorerst zumindest. Die Frage ist, warum die PKH aufgehoben wurde und ob ein RM Sinn machen würde oder abgewiesen würde.
    Ich würde ihn mal fragen, wie und wovon er bezahlen will. Vom Konto kann er ja schlecht zahlen, selbst wenn es wieder frei gegeben würde. Er hat ja schon den Dispo ausgeschöpft. Wenn er sonst noch einen Topf hat, soll er es sagen. Ansonsten würde ich mich auf keine Diskussion einlassen. Er soll seine e.V. abgeben oder in den Knast gehen. Und ich würde ihm auch nicht sagen, dass er RM einlegen soll/kann. Darauf muss er schon selber kommen. Dass er die Post nicht bekommen haben soll, würde ich ihm nicht abnehmen. Da hätte er schon beim ersten Vollstreckungsversuch gemeckert und wäre gelaufen gekommen.

  • Meiner Serviceeinheit gegenüber hat er gesagt, dass er schon seit längerem sich um nichts mehr gekümmert hat.
    Er hats also schleifen lassen.

    Die Beschlüsse sind ihm per Post zugeschickt worden. Bekommen wird er sie schon haben nur das uns der Nachweis dazu fehlt. Da ich davon ausgehe, dass ich im laufe der Zeit noch einige solcher Fälle bekomme möchte ich mir jetzt eine Meinung bilden, die ich dann auch weiterhin vertrete.

    Ich warte mal ab, was ihr mir noch so bietet, oder wer wem noch zustimmt!
    Bin gespannt!



  • Die Beschlüsse sind ihm per Post zugeschickt worden. Bekommen wird er sie schon haben nur das uns der Nachweis dazu fehlt. Bin gespannt!



    Das mag alles sein, aber eine Rechtsmittelfrist wurde definitiv nicht in Gang gesetzt.

  • Die Beschlüsse sind ihm per Post zugeschickt worden.



    :eek: warum denn das . . . ich laß ja wirklich möglichst wenig zustellen, aber wenn ein Beschluß die Situation einer Partei nicht verbessert (etwa Wegfall der Raten oder Verringerung derselben) sondern verschlechtert - wie hier - dann muß doch zugestellt werden . . . :gruebel: :confused: sonst ist's doch ggf. für die Katz ;) wie möglicherweise hier jetzt . . .:(

  • @Jenny,

    warum wurde die PKH aufgehoben (keine Erklärung abgegeben, Raten länger als 3 Monate nicht gezahlt, falsche Angaben gemacht)?

    Was hat er denn nun getan, damit du abhelfen könntest (Erklärung nachgereicht, Zahlungen nachgewiesen, Zahlungen nachgeholt)?

    Erst müsste mal geklärt werden, ob die Voraussetzung für die Aufhebung weggefallen ist.

    Wenn nicht würde ich die Vollstreckung aussetzen und die Beschlüsse erneut zustellen oder persönlich (gegen Bestätigung) aushändigen. Ihm eine Frist setzen und nach deren Ablauf mit der Vollstreckung fortfahren.



  • Die Beschlüsse sind ihm per Post zugeschickt worden. Bekommen wird er sie schon haben nur das uns der Nachweis dazu fehlt. Bin gespannt!



    Das mag alles sein, aber eine Rechtsmittelfrist wurde definitiv nicht in Gang gesetzt.



    Richtig § 127 III CPO (sof.Beschw.) i. V. m. § 569 I S. 1 CPO



  • Das erscheint mir der richtige Weg zu sein.
    Der Landesoberkasse mitteilen, dass sie die Vollstreckung mal kurz einstellen soll, Beschluss zustellen (Tipp: Mach Dir die Mühe und bastel eine Rechtsmittelbelehrung und lass die mitzustellen, damit der schlaue Typ später nicht sagt, er hätte nicht gewusst, dass er nur einen Monat Zeit fürs Rechtsmittel hat. Aus dem Grund habe ich bei PKH-Aufhebung immer eine Rechtsmittelbelehrung drauf, obwohl die nicht erforderlich ist).
    Und dann gucken, ob ein Rechtsmittel kommt, wenn ja, wie es begründet wird.
    Landesoberkasse kann wohl vor Rechtskraft des Beschlusses nicht weitervollstrecken. Kann ja sein, dass der Käse noch ans Obergericht muss, sofern Du nicht abhilfst.

  • Die Beschlüsse sind ihm per Post zugeschickt worden.


    :eek: warum denn das . . . ich laß ja wirklich möglichst wenig zustellen, aber wenn ein Beschluß die Situation einer Partei nicht verbessert (etwa Wegfall der Raten oder Verringerung derselben) sondern verschlechtert - wie hier - dann muß doch zugestellt werden . . . :gruebel: :confused: sonst ist's doch ggf. für die Katz ;) wie möglicherweise hier jetzt . . .:(

    Ich bin genauso verdutzt wie redge, dass der Beschluss nicht zugestellt wurde, was natürlich nun nichts an der Tatsache ändert, dass es passiert ist. Noch komischer finde ich allerdings, dass die Kosten bereits zum Soll gestellt wurden. Ich erstelle die Kostenrechnung erst, wenn die RM-Frist abgelaufen ist (vorher hat es wenig Sinn - sh. hier).

    CPO? Kenne ich das nicht irgenwo her? :gruebel: ;)

    Irgendwie muss ich gerade an jojo denken. :D

  • Wurde aufgehoben, weil er keine angaben gemacht hat.
    Er wird jetzt seine Angaben machen.
    Werde dann abhelfen und weiter bewilligen,
    -auch wenn ich das blöde finde-

    Danke für eure vielen Meinungen!

  • Wurde aufgehoben, weil er keine angaben gemacht hat.
    Er wird jetzt seine Angaben machen.
    Werde dann abhelfen und weiter bewilligen,
    -auch wenn ich das blöde finde-

    Danke für eure vielen Meinungen!




    Das ist aber - auch mit Zustellung - nun mal das leidliche Spielchen bei PKH. Aufhebung - Zustellung - RM & Nachreichung - Bewilligung. Bei einer "Wiederholungstäterin" habe ich das mal als rechtsmissbräuchlich bezeichnet und nicht abgeholfen. Ich wurde nicht aufgehoben.

  • Ich bin genauso verdutzt wie redge, dass der Beschluss nicht zugestellt wurde, was natürlich nun nichts an der Tatsache ändert, dass es passiert ist. Noch komischer finde ich allerdings, dass die Kosten bereits zum Soll gestellt wurden. Ich erstelle die Kostenrechnung erst, wenn die RM-Frist abgelaufen ist (vorher hat es wenig Sinn - sh. hier).



    Ich wundere mich auch über diese beiden Punkte.
    ZU des Aufbehungsbeschlusses ist immer erforderlich.
    Und die Kosten werden werden auch immer erst zum Soll gestellt, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Um einen Nachweis über deren Beginn/Ende zu haben, muss der Beschluss auch zugestellt werden.

    Wurde aufgehoben, weil er keine angaben gemacht hat.
    Er wird jetzt seine Angaben machen.
    Werde dann abhelfen und weiter bewilligen,
    -auch wenn ich das blöde finde-




    Das ist aber - auch mit Zustellung - nun mal das leidliche Spielchen bei PKH. Aufhebung - Zustellung - RM & Nachreichung - Bewilligung. Bei einer "Wiederholungstäterin" habe ich das mal als rechtsmissbräuchlich bezeichnet und nicht abgeholfen. Ich wurde nicht aufgehoben.



    Ich finde das auch blöde.

    Daher verweise ich auch immer auf den Sanktionscharakter der Aufhebung und hebe meine Entscheidung nicht wieder auf. So kann es erst gar nicht zu Wiederholungstätern kommen :teufel:
    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Partei mir vorträgt und glaubhaft macht/nachweist, wieso sie an einer Einreichung der Unterlagen vor Aufhebung der PKH unverschuldet gehindert war. Dies ist bislang aber noch nicht vorgekommen.
    "War 2 Wochen im Urlaub" oder "Habe ich vergessen" oder "Wußte nicht was ich da Einreichen soll" spricht nicht für unverschuldet, sondern eher für "selbst schuld!"

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    2 Mal editiert, zuletzt von Ernst P. (17. Oktober 2009 um 18:05)

  • also ich habe den Aufhebungsbeschluss auch nie zugestellt


    :gruebel: Ich stell´die Dinger immer zu, egal, warum ich aufhebe... Ich stell ja auch das Schreiben zu, in welchem ich die Aufhebung androhe...

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