Eintr.kosten für Vormerkung

  • Eine kleine Kostenfrage:

    5 Käufer erwerben ein Grundstück um darauf als Bauherrengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen zu errichten (jeder Käufer 2 Wohnungen).

    Es werden nun Auflassungsvormerkungen für die 5 Käufer am Grundstück
    jeweils bezüglich xy Miteigentumsanteil an noch zu bildenden WE-Einheit 1,2 usw. eingetragen.

    Das Grundstück kostet 100.000 Euro.
    Der Wert des später bebauten Grundstücks wird ca. 500.000 Euro betragen.

    Welchen Wert würdet Ihr für die Vormerkungen verwenden ?
    § 20 I letzt. Satz KosO ?

  • 100.000 Euro, nachdem es jetzt noch nicht bebaut ist und ergo derzeit einen Wert von 100.000 Euro hat.

    Bei den Weiterverkäufen wird es wohl anders aussehen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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