Unterschriftsbeglaubigung durch Stadtverwaltung

  • Und damit zurück zu #35: Du wirst also nicht fündig werden. Das liegt aber nicht an Deinen Augen, sondern daran, dass in Sachsen-Anhalt außer den Notaren niemand öffentlich beglaubigen kann.


    :D können können sie schon, nur dürfen dürfen sie nicht :D

    unsere Stadtverwaltung hat auch schon mal die Unterschrift eines Bauamtsmitarbeiters auf seiner Lö.Bewilligung einer Grundschuld beglaubigt, Rückfrage bei der Kommunalaufsicht nach der gesetzl. Befugnis für diese Beglaubigung führte zum Rückzieher und zu einer Entschuldigung für das "Versehen"

  • Ich muss mich mal hier dranhängen:

    Wenn in BaWü der Ratschreiber beglaubigt, steht dann irgendwo auch, dass er Ratschreiber ist, oder woran sehe ich das?
    Habe hier nämlich eine Unterschriftsbeglaubigung von BaWü mit Siegel und Unterschrift. Bei der Unterschrift ist ein Stempel "Stadt...Bürgeramt". Da steht aber nix von Ratschreiber :gruebel:

  • Was steht denn vor dem Beglaubigungstext ?
    Steht dort "amtlich" beglaubigt (s. § 65 BeurkG) oder "öffentlich" beglaubigt.
    Bei der öffentlichen Beglabigung durch einen Ratschreiber ist i.d.R. auch dei entsprechende Bestimmung (Befugnis nach § 32 IV LFGG Bad.-Württ.) angeführt.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Der Löschungsantrag, von dem die Unterschrift beglaubigt wurde, ist ein Vordruck von uns, bei dem immer steht "öffentlich beglaubigt" und der bei uns in Rheinland-Pfalz von der Beglaubigungsbehörde (Stadt-, Kreisverwaltung) ausgefüllt wird.
    Die Stadt in BaWü hat das eben halt auch so gemacht. Aber außer "Stadt... Bürgeramt" steht da nix.

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