Und damit zurück zu #35: Du wirst also nicht fündig werden. Das liegt aber nicht an Deinen Augen, sondern daran, dass in Sachsen-Anhalt außer den Notaren niemand öffentlich beglaubigen kann.
können können sie schon, nur dürfen dürfen sie nicht
unsere Stadtverwaltung hat auch schon mal die Unterschrift eines Bauamtsmitarbeiters auf seiner Lö.Bewilligung einer Grundschuld beglaubigt, Rückfrage bei der Kommunalaufsicht nach der gesetzl. Befugnis für diese Beglaubigung führte zum Rückzieher und zu einer Entschuldigung für das "Versehen"