"masterstudiengang für rechtspfleger - ein guter beschluss in karlsruhe"
- solch einen schwachsinn entnimmt man dem rechtspflegerblatt 3/05
http://www.bdr-online.de/base/bin/download.php?ID=121&pro=
"In der Gesamtschau der Aspekte wird schon deutlich, dass
unter dem Dach Bachelor of law der Rechtspfleger außerhalb
der Justiz keine Marktchance hätte - auch nicht bei einer
Marktöffnung im Feld der rechtsberatenden Berufe. Dies bedeutet
allerdings, dass die Entschließung des 31. Deutschen
Rechtspflegertages im Oktober 2004 in Karlsruhe, sich für
einen Masterstudiengang für den Rechtspfleger auszusprechen
im Falle der Umsetzung der Bologna-Erklärung im juristischen
Studium die richtige Richtung aufgezeigt haben
könnte."
ich frag mich manchmal wirklich in welcher realität diese berufsständischen vertreter leben, ist doch alles nur noch peinlich, was die in den reformgesprächen von sich geben.
während alle möglichen FH studiengänge auf den 3-jährigen bachelor umgerüstet werden, soll das rpfl.-diplom, was bisher ohnehin exakt 3 jahre dauert, auf einmal ein master, der 5 jahre dauert, werden? dafür ist doch absolut kein bedarf da. schwachsinn.