Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Kleine Fortsetzung der Liste, wann die Akten benötigt werden:

    Bei Grundbuchberichtigungen und Erbauseinandersetzungen / Erbteilsübertragungen braucht man den Erbnachweis.
    Bei Löschung von Vorkaufsrechten die Bewilligung um nachzuprüfen, ob vererblich oder nicht vererblich.
    Bei späteren Auflassungen den Kaufvertrag.

    Wir brauchten Top-Spezialisten im Zentralarchiv, welche unter den Millionen Akten immer genau die richtige finden und uns daraus wieder die richtigen Aktenseiten zumailen ! Wir haben ja einzelne Grundakten, die mehrere 1000 Seiten stark sind. Das wird ja richtig lustig werden mit der Sucherei (wenn die ganze Sache nicht so toternst wäre).

  • Ich denke, wenn mal die ersten Mios wegen Amtshaftung geflossen sind werden sich die Stuttgarter Gedanken machen. Ich bin dann in Pension, aber die, die diesen Mist verzapft haben auch.
    Zur Erheiterung für die nicht aus dem Ländle stammenden User.
    Ich habe es gerade auf einer Seite entdeckt, die ich wenig bis garnicht besuche:D.

    Insbesondere die Landkarte verdient Aufmerksamkeit!

    Man darf sich nicht täuschen lassen:

    Die mit den dicken Buchstaben sind nicht die Großstädte dieses Landes:strecker.

    Hier wird sehenden Auges ein funktionierendes System an die Wand gefahren:
    " entsprechend der im übrigen Bundesgebiet üblichen Struktur sukzessive auf die Grundbuchabteilungen bei elf ausgewählten Amtsgerichten des Landes"

    Gibt es in den anderen Flächenländern auch nur elf GBAs?

    " Für die Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere für die Wirtschaft verspricht dies eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine weitere Verbesserung des Serviceangebots.
    Wesentlicher Bestandteil des Reformkonzepts ist es auch, trotz der angestrebten Zentralisierung alle Dienstleistungen rund um das Grundbuch weiter in der Fläche verfügbar zu halten. "

    Mein Fazit:
    der Grundbuchrechtspfleger in diesem Ländle wird in Zukunft keine herausragende Funktion in der Rechtspflegerei mehr haben.
    Schade, denn das Rechtsgebiet ist es wert.
    Dafür wird er vor zwei Bildschirmen sitzend Akkordarbeit leisten müssen.
    Mit meinem Bild der Rechtspflegerei hat das nichts mehr zu tun.

    Und von Bürgerfreundlichkeit will ich garnicht anfangen.

  • In Bayern hat fast jeder Landkreis sein Amtsgericht, und jedes Amtsgericht hat ein Grundbuchamt. Berlin zentralisiert die Grundbuchämter (oder die ganzen Gerichte?), glaube ich, dieser Tage. Ansonsten dürfte die Lösung in BW - vom Saarland vielleicht mal abgesehen - bislang einmalig sein, wenn auch die Gedanken nicht neu sind... insbesondere die Brandenburger dürften das interessiert-besorgt beobachten.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Das kann nicht gutgehen!
    Grundbuchakten sind doch keine Akten, die abgeschlossen sind, und die dann man getrost irgendwo zentral lagern kann. Grundbuchakten sind Bestandteile der jetzigen aktuelllen Grundbücher. Und jeder Grundbuchpraktiker weiß: Das Grundbuch ist höchst lebendig. Im Grundbuch ist immer Bewegung, immer tut sich was mit Änderungen. Und die Akten werden dazu immer wieder gebraucht und gehören einfach dazu.
    Aber anscheinend wußten diejenigen das nicht, die diese Reform erfunden und beschlossen haben!
    Und überhaupt, wieso soll eine zentrale Aufbewahrung billiger sein als wie eine dezentrale???

  • Das kann nicht gutgehen!



    Mag sein, dass es stark knirschen wird, aber es wird letztendlich klappen. Ich kann das andauernde Gejammere hier nicht nachvollziehen.

    Baden-Württembergs System der Grundbuchämter bei den Kommunen ist veraltet und wird vom Rest Deutschland als anachronistisch belächelt. Das Saarland hat doch eindrucksvoll vorgemacht, dass sogar nur ein einziges Grundbuchamt für ein ganzes Land (wenn auch ein sehr kleines) gut umzusetzen ist.

    Ich habe hin und wieder mit dem Grundbuchamt in Saarbrücken zu tun und bin von der dortigen Servicequalität überzeugt. Warum soll ein finanziell starkes Bundesland wie BW solch eine Reform nicht auch schulötern können?

    Klar sind die jetzigen Vorschläge zur Umsetzung noch in manchen Teilen unausgegoren. Aber wir alle wissen doch, dass die Suppe nicht so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wird. Die Erkenntnis z.B., dass der GB-Rpfl. schnellen Zugriff auf die Grundakten benötigt wird sich schon noch durchsetzen, mit der Folge, dass dann entsprechende Lösungen gefunden werden.

    Ich finde es sehr gut, dass auch hier im Forum schon jetzt kontrovers über das Thema diskutiert wird, das wird sich auch seinen Teil zur besseren Umsetzung der Reform beitragen. Aber dieses dauernde Schimpfen auf die Reform an sich und der Wunsch, am tradierten festhalten zu können, werden nichts bringen.

    BW war führend bei der Entwicklung des automatisierten Mahnverfahrens und hat damals den Weg geebnet, dass dieses Verfahren heute sehr reibungslos und effektiv in ganz Deutschland eingesetzt wird. Da wirkt es auf mich grotesk, wie jetzt gegen diese sinnvolle Reform Stimmung gemacht wird.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Ich spreche mich ja überhaupt nicht generell gegen die Reform aus - sondern nur gegen die absurde Idee einer zentralen Aufbewahrung aller Grundbuchakten von Baden-Württemberg !

  • @ 367

    Kein Mensch bestreitet, dass das Naturschutzgebiet des FGG in Baden-Württemberg ganz dringend geputzt werden muss.

    Aber nicht so!

    Es muss ja nicht bei jedem AG ein GBA eingerichtet werden.

    Wie bei den Insolvenzgerichten mit 24 Standorten am Ort des Landgerichts sowie einigen Ausnahmen, damit könnte man leben.
    Auch damit, dass es nicht am Sitz es LG installiert wird.
    Aber sinnvoll durch öffentliche Verkehrsmittel erreichbar sollte es in heutiger Zeit schon sein.
    Einige der künftigen GBAs sind kilometerweit weg vom nächsten Bahnhof ( ich habe es nicht bei allen geprüft).
    Von TBB ganz zu schweigen.


    Zum Saarland:
    nimm eine Landkarte und schau, wie oft das Saarland in BaWü rein passt.

    Zur zentralen Aktenlagerung:

    Ich habe die starke Tendenz, mit der Anordnung der Versteigerung die Grundakten anzufordern und drauf sitzen zu bleiben bis ich das Verfahren abschließe.

    Und zum Schluss:
    frag mal einen Registerrechtspfleger bei einem der vier Registergerichte, was der von der Konzentration hält.

  • Richtig pervers ist doch, dass man die GBAs auf 11 Standorte und die Handelsregister auf 4 Standorte konzentriert, sich aber gleichzeitig 108 (!) Amtsgerichte leistet. Und jegliche Diskussion hierüber wird im Keim erstickt. Das passt einfach nicht zusammen ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Schweigen im Walde herrscht ja auch beim Nachlass.

    Unsere Strategen in der Landeshauptstadt planen auch hier den Ausstieg aus der Fläche.
    Passt auch!

    Wenn ein 78jähriges Muttchen für einen Erbschein 80 km mit dem Bus fahren muss, was solls.

    Das eine mal:teufel:.

  • Weist Du was von den Strategen in der Hauptstadt bzgl. Nachlass ?

    Ich wollte mich nämlich auf meine alten Tage ans Sterbegericht :streckerversetzen lassen , wenn Nachlass ans AG verlagert wird.

  • Wissen tu ich nix.
    Man hört mal hier was, mal da.

    Die Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung und auch dem Personal ist schlicht unter aller Sau.
    Man träumt wohl auch noch davon, den Nachlass zu privatisieren.:wechlach:

  • So langsam geht mir auf, wieso die Landesregierung, bzw. das Justizministerium von Baden-Württemberg, unbedingt eine zentrale Lagerung der zum Grundbuch gehörenden Akten machen will:
    Wollte man die Akten bei den neu geplanten großen Grundbuchämtern belassen (wie es zum normalen Arbeitsablauf eigentlich gehörte), so müßten für die neuen Grundbuchämter größere Gebäude gebaut bzw. angemietet werden. Mit den entsprechenden hohen Kosten, die den Renditeerfolg der Reform in Frage stellen würden.
    Aber die Kosten des neuen zentralen Aktenaufbewahrungsbaus kann man irgendwie ausgliedern und unter einer anderen Haushaltsstelle unterbringen.
    So kann man den Erfolg der Reform wunderbar schönrrechnen.

  • Bukowski: Gegen Reformen an sich habe ich nichts. Sonst hätten wir ja, je nachdem wie weit wir das Rad zurückdrehen, wahlweise noch Tinte und Feder, den Grundbuchrichter oder auch einfach gar kein Grundbuch...

    Ich frage mich nur, warum es mit aller Gewalt so große Grundbuchgerichte werden mussten, dass dann so Dinge wie zentrales Aktenarchiv und (zumindest auf mich) skurril wirkende Geschäftsverteilungen herauskommen. Zum zentralen Archiv äußerte ich mich schon inhaltlich. Was die Geschäftsverteilung nach Endziffern in dieser Weise angeht, überzeugt sie mich (derzeit?) nicht. Speziell bei Wohnungseigentum im Entstehen verursacht das m. E. unnötige Reibungsverluste schon deswegen, weil nun mehrere Rechtspfleger einen Vertrag durchprüfen, den zuvor einer, vielleicht mal zwei durchgeprüft haben.

    Sicher wird das ganze irgendwie funktionieren. Weder wird BW in Chaos versinken, noch wird die Erde aufhören, sich zu drehen. Aber ich werde den Eindruck nicht los, wie wenn da um unausgegorener Prinzipien oder neuer Ideen willen unnötige Reibungsverluste eingebaut werden. Außerdem muss nicht alles, was hundert Jahre alt ist, aus Prinzip über Bord geworfen werden.

    Ich drücke meinen KollegInnen in Baden-Württemberg die Daumen, dass ich Unrecht haben werde.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...



  • Leider sind die 11 Grundbuchämter nicht so geplant, dass die Grundakten in greifbarer Nähe aufbewahrt werden können. Also bleibt nur das Zentralarchiv, das sich nach gegenwärtiger Erkenntnis in Kornwestheim befinden wird. Und dann schau Dir mal die Karte mit den Grundbuchstandorten an... Ich halte es für reichlich utopisch, jede benötigte Grundakte zunächst zu digitalisieren, um sie dann "unkörperlich" versenden zu können. Also ist der LKW-Transport zu den elf Standorten erforderlich. Ich denke mal, dass in Saarbrücken die Akten vor Ort gehalten werden. Daher lässt sich die dortige Situation mit der für B.-W. geplanten nicht vergleichen. Die Häufigkeit, mit der die Grundakten benötigt werden, wird m.E. nach völlig unterschätzt.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Es wird sicher irgendwie funktionieren
    Zitat: weil es funktionieren muss
    Zitat Ende.



    Aber wie !!!
    Das ist wie bei einem Flugzeug. Runter kommen Sie immer.
    Aber wie ?
    a) Mit Sicherheit leidet die Bürgernähe. So wie bisher bei den kommunalen Grundbuchämtern wird es nimmer für die Leute.
    b) Außerdem werden die Bearbeitungszeiten sich sicher verlängern.
    c) Und die Kosten werden ansteigen. Wenn man ehrlich rechnet und die Kosten des zentralen Archivs (mit Personal, Abschreibungen, Verzinsung des Eigenkapitals, Transportkosten immer wieder usw.) richtig mit einkalkuliert, wird das Gesamte teurer werden als bisher!

  • Der Städtetag schreibt heute auf seiner Homepage:
    "Das Justizministerium teilt mit:

    „(...) Uns ist bewusst, dass dem Städtetag und seinen Mitgliedern an einer raschen Bekannt­gabe des Plans für die Eingliederung der kommunalen Grundbuchämter gelegen ist. Gleichzeitig bitten wir aber noch um ein wenig Geduld, da eine endgültige Abstimmung der organisatorischen und personellen Belange noch nicht erfolgen konnte. Wir sind zuversichtlich, Ende April 2011 einen Plan vorstellen zu können. Diesen Plan würden wir gerne in einem persönlichen Gespräch im Justizministerium vorstellen. (...)“

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