geordnete wirtschaftliche Verhältnisse...

  • Huhu,

    nach meiner Zusage möchte nun das OLG eine Erklärung über "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse...". Gibt es dafür einen Vordruck oder schreibe ich da einfach etwas selbst Ich erkläre, dass ich...? Habe schon eine bisschen Gego*gelt aber nichts gefunden, dass auf Anwärter passt.

    AUßERDEM, was sind den geordnete wirtschaftliche Verhältnisse? Klar, dass keine Insolvenzmäßige Verschuldung vorliegen sollte, aber ist ein Kredit (für Auto oder Grundbestitz, der regelmäßig getilgt wird) noch geordnet?

    Lg nina

  • Da Du schon eine Zusage hast, ist es ja nicht mehr so wichtig, wenn Deine Erklärung nicht auf Anhieb den Vorstellungen des OLG entspricht. Wenns nicht langt, werden die sich schon melden.

    Nimm ein schönes weißes Blatt Papier, setz die Überschrift " E r k l ä r u n g"
    darüber und schreib:

    "Hiermit versichere ich, dass ich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe und meine Verbindlichkeiten regelmäßig und fristgemäß erfülle."

    Da keine Vermögensaufstellung verlangt worden ist und auch nicht verlangt werden darf, müsste dies genügen.

  • Keine Panik, Kredite für Haus, Auto etc... sind hier nicht von Belang, das wäre ja noch schöner;)

    Wenn du jetzt Spielschulden in Millionenhöhe hättest und alles verzockst, was nicht nie- und nagelfest ist, DANN würde die Sache schon a bisserl anders aussehen:teufel:

  • Als ich Rechtsreferendar war, waren Rechtsreferendare noch Beamte. Außer den hier diskutierten geeordneten Verhältnissen kam (und kommt) es auch noch auf korrektes außerdienstliches Verhalten an. Hierauf wies der uns vereidigende Richter hin, der sich durch seine kleine Rede über das Beamtentum schon unbeliebt gemacht hatte, worin Weisheiten vorkamen wie: "Kopfschmerzen = Faulenzerkrankheit".

    Die Rede vom korrekten außerdienstlichen Verhalten provozierte einen Referendarkollegen zur Frage, ob der Vereidiger dies näher erläutern könne. Der Richter sprang über das Stöckchen und brachte als Beispiel, als Rechtsreferendare dürften wir in unserer Freizeit nicht betrunken über die ***-Straße torkeln (= Haupteinkaufsstraße der Stadt). Daraufhin der Ref.-Kollege:
    "Und auf den davon abgehenden Seitenstraßen?"
    Der Richter flippte aus und schrie:
    "Was haben Sie für eine Dienstauffassung" usw.

    Es bedürfte eines größeren Satirikers als mich, um diese Verhältnisse würdig zu schildern. Mein kleiner Beitrag möge aber ein Schlaglicht darauf werfen, warum ich immer mit großen Augen verwundert auf die Geheimnisse des Beamtenrechts schaute und schaue. "Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse..." - herrlich! Und dann gleich wieder die Wurschteligkeit, dass es dafür ja Vordrucke gibt und man es einfach erklärt und fertig. Für sensible Naturen beim Einstieg in das Berufsleben bestimmt ein bedenklicher Vorgang...

  • Das erinnert mich an meinen ersten Tag als Beamter. Man holte uns zur Vereidigung bei der Eingangstür ab. In der Eingangshalle war ein Fahrstuhl. Der uns abholende Beamte bemerkte im Vorbeigehen: "Den darf man nur morgens nehmen." Wir wunderten uns und fragten warum. Antwort: Der bleibt manchmal stecken. Morgens - also während der Arbeitszeit - ist das ja egal. Aber wenn man abends nach Hause will, geht das ja nicht! :gruebel:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Einem Anwaltskollegen und mir hat ein Richter erzählt, dass ihm ein von ihm diktiertes Urteil, von dem er annahm, er erhalte es an einem bestimmten Tag, nicht in geschriebener Form vorgelegt wurde. Da er es aber brauchte, schaute er nach, wie weit die Kraft gekommen war. Da stellte sich heraus, dass alles geschrieben war, sogar der Name Meier*. Es fehlte aber noch eine Zeile darunter "Richter am Amtsgericht". Auf des Richters Frage an eine Kollegin der Schreibkraft, die noch anwesend war, warum das fehle, hieß es, sei sei gerade punkt 16.00 Uhr gewesen, und da habe die Betreffende Feierabend und sei gegangen.

    Mein Kollege und ich waren sehr erstaunt. Mein Kollege schlug dem Richter vor, hier Disziplinarrechtliches oder Arbeitsrechtliches (Abmahnung) - je nach Status (Beamte, Angestellte) anzustoßen, aber der Richter meinte, dazu käme es nie.

    *) Name geändert

  • Wenn der Sachbearbeiter beim OLG ein bißchen Spaß versteht würde ich mal anfragen, ob Du anstatt der Erklärung über die geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse einfach eine Fotokopie vom letzten Vermögensverzeichnis bei der e. V. einschicken kannst:teufel:

  • Das Landesamt für Besoldung und Versorgung war bei einer von mir für einen Gl. betriebenen ZwV auch schon Drittschuldner. Schuldner war ein Beamter. Ob es ihm peinlich war, weiß ich nicht. Er verstarb während der Vollstreckung, jedoch nicht wegen ihr.

  • Danke isegrim, Dein Spruch über die e.V. hat mich wirklich zum lachen gebracht!!! (auch wenn ich das eigentlich gerade nicht kann)
    Ich habe jetzt selber etwas formuliert, in Anlehnung an die Vordrucke die es aus anderen Bundesländern so gibt.

  • Mich würde auch mal interessieren, ob man als Beamter auch in persönlich geordneten Verhältnissen leben muss. Kann mein Dienstherr mich rausschmeißen, weil ich am Wochenende privat die Puppen tanzen lasse? Was ich in meiner Freizeit mache, geht doch keinen was an, oder? Solange ich nicht Montags völlig stoned zum Dienst komme...

  • grds. könnte das zu einem Disziplinarverfahren führen, deren strengste Maßnahme nunmal die Entfernung aus dem Dienst ist. Der Beamte ist eben nicht nur während der Dienstzeit Beamter, sondern auch in seiner dienstfreien Zeit. Sogar während des Ruhestandes kann ein Beamter Ärger wegen ungebührlichen Verhaltens bekommen.

    Vor einigen Jahren gab es da doch eine Polizistin, die Ärger bekommen hat, weil sie sich "nebenberuflich" ausgezogen hat?

    Ein konkreter Fall ist mir jedoch nicht bekannt...

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