M-V und Rh.-Pf. übertragen Nachlasssachen pp. auf Rechtspfleger

  • @ bjl rpf
    Was für Sachen bereitest Du dem Richter denn vor ??? :eek: Das habe ich in meiner ganzen Justizlaufbahn noch nicht gemacht und das war außer Register und Inso alles andere. Wenn ich jemandes Arbeit tue, will ich auch bezahlt werden. Drum: 1. Beamtengesetz: Prüfe Deine Zuständigkeit. :teufel:

  • @Tarzan: Wenn du aus Ba-Wü bist, dann vergisst du dieses Gesetz besser schnell wieder.
    Hier in Ba-Wü gibt es das in den meisten Bundesländern unbekannte "Vorverfügen", was sich -intern- zwar auf die Pebb§y-Pensen auswirkt, aber täglich nervig ist.

    Dank Öffnungsklausel(n) hat sich das Genervtsein jetzt deutlich reduziert.

  • @ Tarzan - dem kann man wohl zustimmen. Aber das Argument von Himmel ist auch ganz gut.... dadurch gehen die Richter dann eben statt um 14 schon um 13.oo Uhr und andere sitzen dann wahrscheinlich bis 6. oder länger.
    Warum ich GV geworden bin? - Hauptsächlich wegen meiner erheblich verbesserten sachlichen Unabhängigkeit und natürlich wegen mehr Cash in der Däsch -ich hatte keine Lust mehr fast überall Erledigt und Ab ranzuschmieren. Trotzdem kann ich mir für den EV-Quark nichts kaufen. Im Gegenteil, bei Strafverfahren darf ich auch noch als Zeuge auftreten. Als ob ich sonst nichts zu tun hätte.

  • Tja, nun kommt die volle Wahrheit ans Licht und es ist genauso wie ich befürchtet hatte. Wir Rpfls dürfen ab dem 01.01.09 die kompletten Registersachen machen (wohl nur mit Ausnahme der Löschungen v.A.w. aufgrund Vermögenslosigkeit) und bekommen weder eine Lohnerhöhung, noch Personalersatz!
    Es war zu erwarten. Man wiegt die Übertragung der Kostenberechnungen auf den m.D. einfach mit der Mehrarbeit auf. Ein Witz. Ich sitze doch viel länger an der Prüfung einer Satzungsänderung (und zwar gerade in Zeiten der elektronischen Einreichung) oder Verschmelzungen u.ä. als an der Erstellung einer Kostenrechnung für die Ersteintragung einer GmbH! Ist das alles Elend. Jetzt fehlt uns nur noch die Übertragung aller PKH-Berechnungen. :mad:

    Mich würde mal interessieren, ob die Kollegen, bei denen die Übertragung schon vollzogen wurde, damals Personalersatz bekommen hatten.

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Mich würde mal interessieren, ob die Kollegen, bei denen die Übertragung schon vollzogen wurde, damals Personalersatz bekommen hatten.


    Ich kann das nur für unserer AG und nur für NL-Sachen sagen:

    Es gab nicht mal eine "spürbare" Erhöhung der Pensen, weil angeblich kaum Mehrarbeit anfällt (Begründung: streitige ES-Verfahren nach gewillkürter Erbfolge entscheidet nach wie vor der Richter und außerdem haben die Rpfls. ja auch schon vorher die ES-Anträge aufgenommen).
    :gruebel:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Bei uns in Nl-Sachen ist es jetzt sogar schon so, dass die "oben" uns eine Pensenkürzung beschehren! Wir machen also zusätzlich bisherige Richtertätigkeiten, geben nichts ab, und am Ende sind wir doch noch weniger belastet. Das soll uns doch mal einer nachmachen!!! Das nur nach dem Portmonee geschaut wird, war uns ja klar, aber reicht es nicht, dass die Richterstellen in Zukunft eingespart werden? Jetzt blutet der Rechtspfleger auch noch.:mad: Wir sind frustig!!!

  • Hm, wenn ich das so höre, sollten wir in Sachsen wohl lieber aufhören, um die Übertragung zu betteln....
    Insbesondere in Betreuungssachen würde das jedoch meine Arbeitszufriedenheit erheblich verbessern, also wir geben die Hoffnung nicht auf, obwohl hier schon mal ganz schnell nach der Änderung zum Vergütungsrecht eine 10%ige Kürzung der Pensen erfolgte. Es ist also wohl absehbar, dass auch bei uns der Personalabbau im Vordergrund stehen wird.

  • Bei uns in Nl-Sachen ist es jetzt sogar schon so, dass die "oben" uns eine Pensenkürzung beschehren! Wir machen also zusätzlich bisherige Richtertätigkeiten, geben nichts ab, und am Ende sind wir doch noch weniger belastet. Das soll uns doch mal einer nachmachen!!! Das nur nach dem Portmonee geschaut wird, war uns ja klar, aber reicht es nicht, dass die Richterstellen in Zukunft eingespart werden? Jetzt blutet der Rechtspfleger auch noch.:mad: Wir sind frustig!!!


    Aus welchem Bundesland kommst Du?

    In Rheinland-Pfalz wird zwar die gewillkürte Erbfolge übertragen, dafür bekommt aber auch der mD zum 01.01.09 die Kosten. Das wird sich von der Belastung her die Waage halten.

  • Mich würde mal interessieren, ob die Kollegen, bei denen die Übertragung schon vollzogen wurde, damals Personalersatz bekommen hatten.


    Ich kann das nur für unserer AG und nur für NL-Sachen sagen:

    Es gab nicht mal eine "spürbare" Erhöhung der Pensen, weil angeblich kaum Mehrarbeit anfällt (Begründung: streitige ES-Verfahren nach gewillkürter Erbfolge entscheidet nach wie vor der Richter und außerdem haben die Rpfls. ja auch schon vorher die ES-Anträge aufgenommen).
    :gruebel:


    Ist hier nicht anders. Kostenerhebung in VIer-Verfahren ist auch beim Rpfl. geblieben. Und die Pensen wurden ja jetzt auch angepasst (nach unten natürlich :mad:), so dass eigentlich ein Personalüberhang besteht ...

  • [quote=Manfred;
    In Rheinland-Pfalz wird zwar die gewillkürte Erbfolge übertragen, dafür bekommt aber auch der mD zum 01.01.09 die Kosten. Das wird sich von der Belastung her die Waage halten.[/quote]
    Wie die Waage? Kosten sind doch wohl nicht so arbeitsintensiv wie die sachen die wir bekommen:confused:

    Außerdem hätte ich gern R1 dann mach ich auch den Kram vom Richter, ich glaub es hackt wir müssen immer schwierigere sachen machen und bekommen nie mehr Geld.

    Als Rpfl bist du echt immer am Ende der Nahrungskette:mad:

  • @ Manfred

    Ich komme aus MV.
    Doch die Übertragung der Kosten ist m.E. hier nicht geregelt. Ich will mich hier aber nicht beschweren, da dies seit jeher von unserem m.D. gemacht wird.

    Aber dennoch finde ich es nicht in Ordng. nur zu gucken, was habe ich an Geld und wie bekomme ich weniger Leute davon bezahlt. Sicherlich muss man mit dem Steuergeld sinnig umgehen und sparen - aber nur wo es geht und nicht um jeden Preis. Denn bald kann man nur noch stempeln und abnicken- Nachlesen, Anhören und Recherchieren ist bald nicht mehr drin!

  • @ datwattWATT: Kannst auch ruhig die Zahl nennen: 20 %!! werden gestrichen! Bei gleichzeitiger Übertragung der Richtersachen!!

    Die Rechtspfleger der Länder, die noch nicht übertragen haben sollen bloß froh sein!!

  • @ccm

    Mich würde mal interessieren, wo Du die 20% für den Nachlassbereich her hast. Nach meinem Kenntnisstand beginnt gerade erst eine neue Fortschreibungsrunde (InsO, Grundbuch, HR), und der Erhebungsbeginn soll in der 23. KW (also letzte Woche) liegen. Vom Nachlass ist da nicht die Rede. Das Ganze wurde bereits 2006 initiiert, und auch da war vom NL-Bereich nichts zu sehen und zu hören.

  • also nebenbei gesagt, wir in niedersachsen haben diese ganzen übertragungen schon hinter uns. ich kenne es gar nicht anders.
    aber um ehrlich zu sein: wer ist denn besser dafür ausgebildet als wir? zumindest aus meiner ausbildungszeit kann ich sagen, dass wir wahrscheinlich mehr zu dem thema gelernt haben als die meisten volljuristen.

  • Zu den Meldungen aus M-V:
    @Manfred, CCM und datwattWatt:

    Die angeblichen 20% sind längst vom Tisch. Es handelte sich um einen Formelfehler der in lediglich 2 Gerichten aufgetreten ist. Dieser Umstand ist bereits behoben. Das der Fehler aus der Welt ist, wurde letzte Woche ausgiebig auf einer Fortbildung in den Pausen diskutiert.

    Es müssen also nicht die anderen RPfl verunsichert werden.

    Zu der spürbaren Pensenerhöhung durch die Übertragung der Richterzuständigkeiten kann es nicht kommen. Das gesamte Landespensum bei den Richtern in Nachlassachen betrug für Gesamt-MV ca. 1.

    Zumindest für M-V war kein zusätzlichen Personal (nicht: Personalersatz) eingeplant - aufgrund der genannten übertragenen Pensen gab es dafür auch keine Diskussionsgrundlage.

    Die anderen Gründe habe ich bereits an anderer Stelle hier im Forum dargelegt.

    Freezer



  • Danke für die Aufklärung. Schlimm jedoch, daß ich inzwischen eine solche Meldung für nicht mal unglaubwürdig gehalten hätte.

    Wenn du sagst, daß die Übertragung kein Grund für zusätzliches Personal darstellt, weil die Gesamtpensenzahl der Richter so gering war, mag sich dies aufgrund der Zahlen so richtig sein.

    Mein subjektives Empfinden ist jedoch ein anderes.
    Aufgrund meiner täglichen Arbeit kann ich feststellen, daß die übertragenen Aufgaben nicht nur ein kleines "Sahnehäubchen" sind.
    Hat man den Anspruch, seine Arbeit gut und ordentlich zu verrichten, hält man sich an vielen Fällen (mit Ergründung und Auslegung der Willenserklärungen pp.) mehr als nur ein paar Minuten auf, was sich am Ende der Woche dann zu einer nicht geringe Stundenzahl sammelt.

    Daß sich diese Mehrbelastung dann überhaupt nicht in der Pensenberechnung widerfindet, schmälert die Freude über die grundsätzlich ja begrüßenswerte Übertragung der Richtersachen enorm.
    Dies ist sehr schade, denn gerade hier arbeitet man als Rpfl. auf einem der m.E. interessantesten Rechtsgebiete.

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