Hallo zusammen!
Wenn man ein Teilzeit Fernstudium neben der Vollzeit Rechtspflegertätigkeit aufnimmt, muss das dem Dienstherrn angezeigt werden? Die Prüfungen finden am Wochenende statt, ich bin also in meinem Beruf nicht eingeschränkt. Gibt es vielleicht sogar jemanden hier der nebenher studiert?
Grüße an alle!