Lehre und Studium?

  • Meine Tochter möchte im kommenden Jahr eine Lehre als Justizfachangestellte absolvieren und danach ein Studium zum Rechtspfleger anfangen. Ist es sinnvoll oder könnte meine Tochter sich die Lehre sparen und gleich studieren?

  • Wenn Sie einen Rechtspflegeranwärter-Platz bekommt, kann sie gleich beginnen. Die Ausbildung als Fachangestellte (die doch auch lange dauert) ist nicht Voraussetzung. Und ob die Chancen auf einen Platz nach einer Ausbildung als Fachangestellte besser sind, steht in den Sternen.

  • Den Umweg muss sie nicht gehen.

    Vorausgesetzt natürlich, sie hat Abitur oder eine andere Fachhochschulreife, damit sie zum Direktstudium zugelassen wird...

    Mit "nur" Realschulabschluss müsste deine Tochter den Umweg gehen...

  • Meine Tochter wird im Sommer ihr Abi in der Tasche haben. Es war eine Idee von ihr, um mit einigen Vorkenntnissen und entspannter ins Studium zu gehen.

  • Die Zeit für die Ausbildung sehe ich auch als vergeudet an. Mit Abi direkt zum Studium bewerben. Wer weiß, was später ist. Wenn der Staat weiterhin kein Geld hat, wovon ausgegangen werden kann, werden möglicherweise noch weniger übernommen oder man hat erst keine gar keine Chance mehr, reinzukommen. Deshalb sollte man die Möglichkeit sofort und direkt nutzen. Ich hatte vorher auch fast 4 Jahre als Angestellter im Gericht gearbeitet. Gebracht hat es nicht viel, weil die Gebiete vielfach gar nicht deckungsgleich sind.

  • Die Zeit für die Ausbildung sehe ich auch als vergeudet an. Mit Abi direkt zum Studium bewerben.


    Auf jeden Fall. Ich denke, die Fachangestelltenausbildung wird nur am Anfang des Studiums ein klein wenig zur Entspannung beitragen. Ansonsten sehe ich sie im Hinblick auf den Berufswunsch "Rechtspfleger" auf jeden Fall als vergeudete Zeit an.

  • Es es schwierig einen Studienplatz zum Rechtspfleger zu erhalten. Es ist nicht sicher, ob nach bestandener Ausbildung ein Studium zum Rpfl angehängt werden kann. Ich würde empfehlen, dass sich Deine Tochter nicht nur auf eine Ausbildungsschiene bewirbt. Einen Ausbildungsplatz kann Deine Tochter immer noch saußen lassen, wenn sie eine Zusage zum Studium hat.

    Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass die Kenntnisse aus der JfA Ausbildung nur einen begrenzten Vorteil beim Studium darstellen.

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