Dein Richter hat einen Denkfehler. Der VB kann nie eine Aussage über die Kosten des streitigen Verfahrens treffen. Auch dann nicht, wenn er durch das Prozessgericht nach Widerspruchsrücknahme erlassen wurde.
Es bedarf einer gesonderten Kostenentscheidung für die Kosten des streitigen Verfahren. Über die wäre ein KFB zu erlassen.
Die Rechtsauffassung deines Richters ist in diesem Fall meines Erachtens einfach falsch.
Um es nochmal zu verdeutlichen: Du kannst den VB nicht "ergänzen" um die Kosten des streitigen Verfahrens.