Hallo, Forum,
ich weiß nicht genau, ob das Thema den Rahmen sprengt und ob hier jemand was zu weiß.Ich jedenfalls denke bei der Sache vermutlich etwas quer bzw. leuchtet mir das, was gesagt wurde,nicht so recht ein.
Also, Sch. ist Angestellter, bezieht ein Einkommen, pfändbare Beträge werden abgeführt.Nun hat der Sch. die Steuerkl. 3 gewählt.Folge: hohes Netto, wenig Lst.Dann allerdings macht er seine Est.-Erklärung nicht mit der Ehefrau zusammen, sondern allein.Folge: Hohe Nachzahlung fällig.Nun meint das Finanzamt, dass der IV resp. die Masse an diesen Nachzahlungen zu beteiligen ist,und zwar wird quotial berechnet auf der Grundlage der eingenommenen pfändbaren Beträge. Der Bescheid ergeht also so, dass aufgeführt wird....Sch. hat zu zahlen....IV hat zu zahlen......
Das Gleiche passiert mir nun mit jemandem, der das Jahr über gar keine Steuern zahlte, weil er eine hohe Rente bezieht.Hier werden sogar rückwirkend für 2007 nochmal hohe Vorauszahlungen festgesetzt, aufgeteilt nach dem gleichen Schema.
Ich war eigentlich der meinung, dass, wenn überhaupt, der Sch. ggflls. einen Anspruch gegen die Masse haben könnte, etwa dergestalt: Schaut mal, was ich nachzahlen muss, mein Netto war daher viel geringer, gebt mir die zuviel eingenommenen pfändbaren Beträge zurück.Aber dass der IV nun in die Haftung für Est. genommen wird(wohlgemerkt alles nach Verf.EÖ)- da war ich platt.
Hinzu kommt, dass es nur ein einziges FA weit und breit ist, was so agiert, was ja dem Grunde nach eigentlich auch ein Grund ist, stutzig zu werden....
Fällt jemandem dazu was ein oder weiß einer was ? Danke Euch !