Es gibt für die Bezieher einer Witwenrente bei Wiederverheiratung die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten. Dies ist dann das 24-fache der durchschnittlichen Rente.
Ich frage mich, ob und in welchem Ausmaß die Rentenabfindung, die ein Schuldner in der WVP erhält, pfändbar ist (dem Stöber kann ich dazu nichts entnehmen)?