Von fiktiv halte ich überhaupt nichts, weil es dazu nirgendwo etwas gibt, das dies rechtfertigen würde. Meiner Meinung nach müsste der monatlich nachzuzahlende Betrag auf die vergangenen (nachzuberechnenden) Monate hinzugerechnet und dann der monatlich pfändbare Betrag ermittelt werden. Dieser dürfte dann höher sein als der Betrag der nachgezahlt wird. Also ist der Nachzahlungsbetrag in voller Höhe pfändbar, so leid mir das für den Schuldner tut.
Der Schuldner erhält monatlich 1.000,00 EUR (1.260 EUR).
Jetzt wird für drei Jahre monatlich 9,00 netto nachgezahlt. Davon ist nichts pfändbar, bzw. bewegt sich im alten Pfändungskorridor.
Auf geänderte Pfändungsfreigrenzen gehe ich mal nicht ein.
Oder verstehe ich etwas nicht?