Wie würdet Ihr die "Nachverhaftung" eines neuen Grundstücks (wird auf das bisherige Blatt hinzu gebucht) bei einer Dienstbarkeit (Immisionsduldungsrecht) eintragen?
Als Veränderung oder als neues Recht in Abt. II (Hauptspalten)?
Eintragung "Nachverhaftung" bei Dienstbarkeit
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Ich würde das in die veränderungsspalte schreiben.
Einfach: "Das Grundstück BVZ Nr. haftet mit."
M.E. hast du ja auch kein neu entstandenes Recht, sondern nur eine Erweiterung des alten Rechts... -
Ich würd das auch wie rpfl_nds machen. Spalte 2 um neue BVNr. ergänzen und Mithaftvermerk in die Veränderungsspalte.
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- wie die Vorposter.
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Wie kann ein Grundstück für die Duldung von Immissionen haften?
Wie ist denn sonst die Belastungssituation (Zwischenrechte?)? Egal wie die Eintragung formuliert wird, handelt es sich um die Neubestellung des Rechts am nächsten Grundstück. -
Wie kann ein Grundstück für die Duldung von Immissionen haften?
Ich würd sagen das ist so ein Lärm-Immissionsrecht (oder auch Geruch). Da ist halt grundbuchlich schon gesichert, dass der jeweilige Eigentümer des (dienenden) Grundstücks den Lärm von der Autobahn, vom Hobbyflugplatz oder dem Schießstand zu dulden hat. Genauso mit Geruch von Kläranlage oder Schweimast oder sowas...
Kommt in ländlichen Gebieten ab und an vor... -
Was das sein soll ist mir als Landei schon klar. Nur die "Haftung" nicht. Das paßt für mich begrifllich einfach nicht zusammen.
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Was das sein soll ist mir als Landei schon klar. Nur die "Haftung" nicht. Das paßt für mich begrifllich einfach nicht zusammen.
Es geht um den Ausschluss nachbarschaftsrechtlicher Unterlassungsansprüche. Die dingliche Absicherung ist nach hiesiger Auffassung möglich. -
Dann trag doch so ein:
Das Recht lastet auch auf dem Grundstück laufende Nr. ^ des Bestandsverzeichnisses.
Eingetragen am -d-
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Ich sehe das wie Manne. Die Dienstbarkeit lastet auf dem Grundstück, dieses haftet dafür jedoch nicht. Haltet einfach die Begriffe sauber auseinander und es gibt keine Probleme. Ich sage ja nicht, daß das Recht nicht eintragungsfähig sei. Mir hat nur die Formulierung nicht behagt.
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Besten Dank!
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