Eintragung von Körperschaften als Eigentümer

  • Mal eine Frage an die Praktiker:

    Wie tragt Ihr Körperschaften als Eigentümer ein?

    Konkreter Fall bei uns:

    Land Hessen ist Eigentümer. Früher wurde in Abt. I

    Land Hessen (Ministerium für...)

    eingetragen. Laut Schöner/stöber 13. Aufl. RdNr 248 kann der Klammerzusatz, auch wenn er in der Eintragungsbewilligung angeregt ist, vom GBA ohne Zwischenverfügung oder ausdrückliche Zurückweisung im Grundbucheintrag weggelassen werden.
    Dies tun wir seit einigen Jahren (aufgrund einer Anregung des Innenministeriums). Nun aber hat das Justizministerium auf Druck des Innenministeriums uns per Erlass gebeten, unsere Vorgehensweise zu überdenken und möglichst doch wieder das Sondervermögen als Klammerzusatz einzutragen.
    Da wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen wollen, würde mich interessieren, wie in anderen Grundbuchämtern verfahren wird.

  • Wir buchen bei Erwerb durch das Land meist (antragsgemäß) seit zig Jahren bestehenden Blättern des Landes zu und die haben mal Klammerzusätze und mal keine.
    Mir persönlich wäre es ehrlich gesagt auch völlig egal und daher würde ich es so eintragen, wie es beantragt wird.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wir buchen in der Regel auch mit Klammerzusatz.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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