Mal eine Frage an die Praktiker:
Wie tragt Ihr Körperschaften als Eigentümer ein?
Konkreter Fall bei uns:
Land Hessen ist Eigentümer. Früher wurde in Abt. I
Land Hessen (Ministerium für...)
eingetragen. Laut Schöner/stöber 13. Aufl. RdNr 248 kann der Klammerzusatz, auch wenn er in der Eintragungsbewilligung angeregt ist, vom GBA ohne Zwischenverfügung oder ausdrückliche Zurückweisung im Grundbucheintrag weggelassen werden.
Dies tun wir seit einigen Jahren (aufgrund einer Anregung des Innenministeriums). Nun aber hat das Justizministerium auf Druck des Innenministeriums uns per Erlass gebeten, unsere Vorgehensweise zu überdenken und möglichst doch wieder das Sondervermögen als Klammerzusatz einzutragen.
Da wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen wollen, würde mich interessieren, wie in anderen Grundbuchämtern verfahren wird.
Eintragung von Körperschaften als Eigentümer
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Grundbüchler -
3. September 2008 um 09:13
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Wir tragen mit Zusatz ein.
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Wir tragen mit Zusatz ein.
Wir auch.
Find ich auch wegen der Übersichtlichkeit sinnvoller. -
Wir buchen bei Erwerb durch das Land meist (antragsgemäß) seit zig Jahren bestehenden Blättern des Landes zu und die haben mal Klammerzusätze und mal keine.
Mir persönlich wäre es ehrlich gesagt auch völlig egal und daher würde ich es so eintragen, wie es beantragt wird. -
Wir buchen in der Regel auch mit Klammerzusatz.
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