Hallo Kollegen,
ich meine mich zu erinnern, dass die Höhe der Gläubigerforderung für den Erlass des PfÜB keine Rolle spielt...
Ist dem so? (keine Mindesthöhe erforderlich?)
Forderung - Mindesthöhe?
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probatio diabolica -
24. September 2008 um 15:24
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Hallo Kollegen,
ich meine mich zu erinnern, dass die Höhe der Gläubigerforderung für den Erlass des PfÜB keine Rolle spielt...
Ist dem so? (keine Mindesthöhe erforderlich?)
ja -
Gut.
Bedenken habe ich trotzdem: Der Schuldner hat ausweislich der Forderungsaufstellung bis einschließlich Juli Raten gezahlt. Es ist noch eine Restforderung von 30,00 EUR offen und diese will der Gläubiger nun per PfÜB vollstrecken... (Wenn ich mir vor Augen führe, welche Kosten durch diese ZV-Maßnahme entstehen... unverhältnismäßig...) -
Gegenfrage: Wie soll der Gläubiger sonst an seine Kohle kommen - vorausgesetzt der Schuldner zahlt nicht freiwillig?
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Zugegeben.
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Wir hatten hier auch schonmal einen PfÜB-Antrag über 0,04 Euro. Wir sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass auch der zu erlassen ist.
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Ich stimme Tommy vollumfänglich zu.
In solch gelagerten Fällen rufe ich manchmal bei der Gläubigerseite an und hake mal nach. Selten bis manchmal "rutscht" denen das durch, dass PfÜb-Antrag rausging, obwohl Ratenzahlung läuft und Forderung demnächst beglichen sein müsste. Dann war es schon mal so, dass PFüB-Antrag zurückgenommen wurde bzw. das Verfahren erst mal ruht.
Hatte aber auch den Fall, dass ein Gläubiger stinksauer auf seinen Schuldner war und wegen offener 5 Cent (i. W. Nullkommanullfünf EUR) Kostenzinsen vollstreckt hat. Roch nach persönlicher Vendetta....
Jedem Tierchen sein Plaisirchen -
Wenn ich mir vor Augen führe, welche Kosten durch diese ZV-Maßnahme entstehen...
Die kann man vermeiden, indem man vollständig und rechtzeitig zahlt.
Auch der Justizkredit hat seinen Preis. -
mehr zur zulässigkeit von bagatellforderungen
http://5376.rapidforum.com/topic=100683167514 -
Gelten nicht bei der Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen höhere Grenzen? Ich meine, da irgendwo mal was gelesen zu haben, was das Eintragen einer Zwangshypothek betrifft......
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Du meinst § 866 Abs. 3 ZPO.
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Ich meine, irgendwann ist man im Anwendungsbereich des § 226 BGB. Aber 30 EUR finde ich noch nicht schikanös. Bei unter 5 EUR würde bei mir die gefühlte Schmerzgrenze...
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Mir sind bezüglich Bagatellforderungen letztens gerade einige unterschiedliche Entscheidungen über den Weg gelaufen. Danach ist die Vollstreckung zulässig, bei einer Forderung im Cent-Bereich hat ein Gericht zur Bedingung gemacht, dass der Schuldner vorher anzuschreiben ist, damit er die Forderung ohne weitere Kostenverursachung begleichen kann.Es gibt aber auch ebenso missbrauchsbejahende Entscheidungen.
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Seit der Staat das Faustrecht verboten hat ist die Höhe der Forderung ohne Belang.
Ich sehe da keinen Missbrauch.
Auch wenn es als Vollstrecker lästig ist.
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