Forderung - Mindesthöhe?

  • Hallo Kollegen,

    ich meine mich zu erinnern, dass die Höhe der Gläubigerforderung für den Erlass des PfÜB keine Rolle spielt...:gruebel:
    Ist dem so? (keine Mindesthöhe erforderlich?)

  • Gut.
    Bedenken habe ich trotzdem: Der Schuldner hat ausweislich der Forderungsaufstellung bis einschließlich Juli Raten gezahlt. Es ist noch eine Restforderung von 30,00 EUR offen und diese will der Gläubiger nun per PfÜB vollstrecken...:gruebel: (Wenn ich mir vor Augen führe, welche Kosten durch diese ZV-Maßnahme entstehen...:eek: unverhältnismäßig...)

  • Wir hatten hier auch schonmal einen PfÜB-Antrag über 0,04 Euro. Wir sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass auch der zu erlassen ist.

  • Ich stimme Tommy vollumfänglich zu.

    In solch gelagerten Fällen rufe ich manchmal bei der Gläubigerseite an und hake mal nach. Selten bis manchmal "rutscht" denen das durch, dass PfÜb-Antrag rausging, obwohl Ratenzahlung läuft und Forderung demnächst beglichen sein müsste. Dann war es schon mal so, dass PFüB-Antrag zurückgenommen wurde bzw. das Verfahren erst mal ruht.

    Hatte aber auch den Fall, dass ein Gläubiger stinksauer auf seinen Schuldner war und wegen offener 5 Cent (i. W. Nullkommanullfünf EUR) Kostenzinsen vollstreckt hat. Roch nach persönlicher Vendetta....

    Jedem Tierchen sein Plaisirchen:cool:

  • Gelten nicht bei der Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen höhere Grenzen? Ich meine, da irgendwo mal was gelesen zu haben, was das Eintragen einer Zwangshypothek betrifft......

  • Ich meine, irgendwann ist man im Anwendungsbereich des § 226 BGB. Aber 30 EUR finde ich noch nicht schikanös. Bei unter 5 EUR würde bei mir die gefühlte Schmerzgrenze...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Mir sind bezüglich Bagatellforderungen letztens gerade einige unterschiedliche Entscheidungen über den Weg gelaufen. Danach ist die Vollstreckung zulässig, bei einer Forderung im Cent-Bereich hat ein Gericht zur Bedingung gemacht, dass der Schuldner vorher anzuschreiben ist, damit er die Forderung ohne weitere Kostenverursachung begleichen kann.Es gibt aber auch ebenso missbrauchsbejahende Entscheidungen.

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