BeurkG: Genügt der Rufname ?

  • Und an den Bauern, wo diese gleichnamigen Generationen bereits grundbuchersichtlich sind, beissen sich fast alle die Zähne aus, die gerne eine Zwangssicherungshypothek hätten...



    Und wenn die dann auch noch Jan Hinrich Unterbauer, genannt Fritz Heinrich (Name geändert) heißen, dann geht da schonmal einiges schief...

    Und das Problem, wenn die Eigentümer verstorben sind und die Erben nichtmehr nachweisen können, dass der verstorbene auch wirklich der Eigentümer war, weil die selbst in den Kaufverträgen unter dem Spitznamen aufgetreten sind (der Notar kannte sie im Zweifel auch nur unter dem Spitznamen), ist auch nicht zu verachten...

  • Das ist ein Problem, aber durchaus nicht das Problem. Und an den Bauern, wo diese gleichnamigen Generationen bereits grundbuchersichtlich sind, beissen sich fast alle die Zähne aus, die gerne eine Zwangssicherungshypothek hätten... da geht nichts mehr ohne Geburtsdatum im Titel. Bis jetzt hat den gerade mal einer beigebracht.


    Das mit dem Geburtsdatum im Titel ist so ein Problem. Wenn ich mich noch richtig an meine Zeit beim Mahngericht (ZEMA) erinnere, sollte damals zumindest die Möglichkeit geschafffen werden, das Geburtsdatum des Antragsgegners im Antrag anzugeben und es somit ggf. in den VB zu kriegen. Dem hat dann aber der Datenschutzbeauftragte widersprochen, da das Geburtsdatum nicht im Titel auftauchen dürfe:confused:!!

  • Ich möchte ernsthaft wissen, was das mit Datenschutz zu tun hat
    (typisches Ergebnis unreflektierter Einwände irgendwelcher Beteiligter - meine Ansicht).

    Wenn der Gläubiger das Geburtsdatum sowieso schon weiß, dann bekommen es ja nur noch Gericht, Zustelldienst und Vollstreckungsorgane zusätzlich zu Gesicht. Es dient dazu, dass an den Richtigen zugestellt und gegen den Richtigen tituliert und vollstreckt wird. Oder bei Namensgleichheit über vier Generationen überhaupt vollstreckt werden kann. Was hat das mit Datenschutz zu tun?

    Mit der gleichen Logik könnte ich auch den Namen und die Adresse weglassen...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich möchte ernsthaft wissen, was das mit Datenschutz zu tun hat
    (typisches Ergebnis unreflektierter Einwände irgendwelcher Beteiligter - meine Ansicht).

    Wenn der Gläubiger das Geburtsdatum sowieso schon weiß, dann bekommen es ja nur noch Gericht, Zustelldienst und Vollstreckungsorgane zusätzlich zu Gesicht. Es dient dazu, dass an den Richtigen zugestellt und gegen den Richtigen tituliert und vollstreckt wird. Oder bei Namensgleichheit über vier Generationen überhaupt vollstreckt werden kann. Was hat das mit Datenschutz zu tun?

    Mit der gleichen Logik könnte ich auch den Namen und die Adresse weglassen...


    :daumenrau Ganz genau.

  • Ich möchte ernsthaft wissen, was das mit Datenschutz zu tun hat
    (typisches Ergebnis unreflektierter Einwände irgendwelcher Beteiligter - meine Ansicht).

    Wenn der Gläubiger das Geburtsdatum sowieso schon weiß, dann bekommen es ja nur noch Gericht, Zustelldienst und Vollstreckungsorgane zusätzlich zu Gesicht. Es dient dazu, dass an den Richtigen zugestellt und gegen den Richtigen tituliert und vollstreckt wird. Oder bei Namensgleichheit über vier Generationen überhaupt vollstreckt werden kann. Was hat das mit Datenschutz zu tun?

    Mit der gleichen Logik könnte ich auch den Namen und die Adresse weglassen...


    :zustimm:

  • Das mit dem Geburtsdatum im Titel ist so ein Problem. Wenn ich mich noch richtig an meine Zeit beim Mahngericht (ZEMA) erinnere, sollte damals zumindest die Möglichkeit geschafffen werden, das Geburtsdatum des Antragsgegners im Antrag anzugeben und es somit ggf. in den VB zu kriegen. Dem hat dann aber der Datenschutzbeauftragte widersprochen, da das Geburtsdatum nicht im Titel auftauchen dürfe:confused:!!



    Ein schwerwiegender Einwand:
    Ich werde künftig bei meinen Titeln den Namen und die Anschrift des Schuldners schwärzen... :roll:

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