Und an den Bauern, wo diese gleichnamigen Generationen bereits grundbuchersichtlich sind, beissen sich fast alle die Zähne aus, die gerne eine Zwangssicherungshypothek hätten...
Und wenn die dann auch noch Jan Hinrich Unterbauer, genannt Fritz Heinrich (Name geändert) heißen, dann geht da schonmal einiges schief...
Und das Problem, wenn die Eigentümer verstorben sind und die Erben nichtmehr nachweisen können, dass der verstorbene auch wirklich der Eigentümer war, weil die selbst in den Kaufverträgen unter dem Spitznamen aufgetreten sind (der Notar kannte sie im Zweifel auch nur unter dem Spitznamen), ist auch nicht zu verachten...