Zweckverband und Kosten

  • Habe bisher vergeblich gesucht, ob zum Thema (Abwasser) Zweckverband und Gerichtskosten im Grundbuch (z.B. Dienstbarkeitseintragung) ein Thread vorhanden ist. Ich suche eine obergerichtliche Entscheidung, ob Kostenbefreiung zu gewähren ist, m.E. nämlich nicht. Wer kann helfen?

  • Hier werden die Kosten von den Zweckverbänden zwar nicht mit Freude, aber doch anstandslos gezahlt.

    Worauf sollte die Kostenbefreiung auch beruhen? Ein (meist kommunaler) Zweckverband ist weder Bund noch Land. Die Kommunen und Landkreise sind schon nicht kostenbefreit. Ein entsprechendes Gesetz für juristische Personen des öffentlichen Rechts wüsste ich auch nicht. Es könnte höchstens landesrechtliche Besonderheiten geben.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Eine mögliche Gebührenbefreiung resultiert aus Landesrecht. In Brandenburg ist das § 6 JKGBbg.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In Sachsen-Anhalt habe ich § 7 I 2 Justizkostengesetz gefunden, der kann dann zum Zuge kommen, wenn die "Angelegenheit nicht wirtschaftlicher Art" ist, aber alle Zweckverbände müssen zahlen, auch wenn die Kommunen den Zweckverband darstellen,
    ich kann also Kosten erheben,
    Pech gehabt, jeder Zweckverband arbeitet nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten -gemeinnützig ist keiner-

  • In Hessen zahlen sie auch. Wenn Sie der Meinung sind, dann erwarte ich auch eine Angabe darüber aber da sie nichts schreiben, heißt es zahlen.

  • Vorsicht, Abwasserbeseitigung ist nach Eurem Wassergesetz bestimmt auch quasi hoheitliche Aufgabe. Das fällt nicht unter wirtschaftlichen Betrieb! Siehe auch Rohs/Wedewer Band II Landesrechtliche Befreiungsvorschriften (lt. Revisor).

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  • Landgericht Koblenz Beschluss vom 26.1.1994 - 2 T 107/94: "Der Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde - Wasser- und Abwasserversorgung - genießt für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Kanalisationsrecht) keine Gebührenbefreiung nach dem Justizgebührenbefreiungsgesetz", auch wenn es hoheitliche Aufgaben sind.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass die wirtschaftlich geführten Betriebe bzw. Eigenbetriebe alle gebührenpflichtig sind.
    Wenn jemand die Entscheidung haben möchte, bitte PN.

  • Hier geht es aber nicht um den Eigenbetrieb. Der Zweckverband könnte befreit sein. Das kann uns aber nur Bernstein sagen.

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