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In umfangreicheren Verfahren lasse ich gelegentlich schon mal externe Prüfer ran, weil uns in Hildesheim mal gesagt wurde:
"Das können Sie doch gar nicht. Dafür sind Sie nicht ausgebildet. Richter greifen doch auch auf Sachverständige zurück, wenn es darum geht, ob eine Herzklappe richtig eingebaut wurde."
Mit dem Unterschied, dass der Richter kein Kardiologe ist.
Der Vergleich hinkt auch deshalb, weil es zwar richtig sein mag, dass man dafür nicht ausgebildet wurde, es aber zum Pflichtenkreis gehört.
Es gehört doch aber auch zum Pflichtenkreis eines Richters in einem Arzthaftungsprozess zu entscheiden.
Da er die Sachkenntnis nicht besitzt und er weder Gott, noch Gott in Weiß ist, braucht er halt Krücken.
Nichts anderes gilt doch auch in den alltäglichen Verfahren, in denen jemand bei Rot "über die Ampel fährt" bzw. zu schnell unterwegs ist.
Da steht doch auch nicht immer ein Richter mit der Stoppuhr daneben, um letztendlich entscheiden zu können.
Und die Zwangsversteigerungsrechtspfleger müssen sich permanent auf Gutachter verlassen.