Hallo zusammen.
Habe folgendes Problem. In einer F-Akte wurde ein Zwangsgeld festgesetzt, weil der Antragsgegner seiner Verpflichtung im Versorgungsausgleich nicht nachgekommen ist. Habe schon GVZ losgeschickt. Der AG hat die e.V. abgegeben. Was nun? Er hat ein Konto und einen Arbeitgeber angegeben. Muss ich jetzt als Rechtspfleger vollstrecken, also z.B. das Konto pfänden? Oder wie läuft das Zwangsgeldverfahren jetzt weiter?
Danke schonmal im Voraus!