Hallo,
wenn Beratungshilfe für ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gestellt wird, ist hierbei eine eidesstattliche Versicherung betr. Anzahl der Gläubiger und Höhe der Schulden zu fordern? Wenn im Abrechnungsverfahren Abweichung festgestellt wird, kann Zahlung verweigert werden?
Vielen Dank für eine Antwort!
[3] BerH für außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
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Wenn ich mal so einen Antrag gesehen habe, wurde lediglich "außergerichtliche Schuldenbereinigung" angegegeben. Die Anzahl der Gläubiger war nicht dabei.
Hinsichtlich der Gewährung von BerH für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren empfehle ich die SuFu.
Nebenbei bemerkt: Es verwirrt, wenn Du vor Deiner Frage [1], [2] usw. eingibst. Mag für Dich einfacher sein, Deine eigenen Beiträge wiederzufinden ... aber irgendwie ... verwirrt es. -
ist hierbei eine eidesstattliche Versicherung betr. Anzahl der Gläubiger und Höhe der Schulden zu fordern?
Nein. Wie kommst Du denn auf die Idee?
PS.: Keine BerH für außergerichtliche Schuldenbereinigung
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PS.: Keine BerH für außergerichtliche Schuldenbereinigung
Und schon ist das Problem erledigt
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Falls aber ja, dürfte die Anzahl der Gläubiger wurscht sein. Das kann man im Vorfelde regelmäßig ja gar nicht wissen.
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