Zuständigkeit für Strafzeitberechnung ?

  • Ein Verurteilter verbüßt eine widerrufene Jugend - Reststrafe.
    Sie wird nach den Vorschriften des Erwachsenenvollzugs vollzogen, da er inzwischen schon 24 ist.

    In der Aufnahmemitteilung der JVA stehen jetzt noch mehrere Ersatzfreiheitsstrafen drin, die im Anschluss für die StA vollstreckt werden sollen.

    Muß ich als Jugend-Rpfl. jetzt die ganze Strafzeitberechnung machen, oder nur meinen Teil ?

  • In Deinem eigenen Interesse würde ich Dir empfehlen, die gesamte Berechnung zu prüfen.
    "Zuständig" bist Du aber nur für Dein Verfahren. (ich gebe immer die gesamte Berechnung ein, so kann ich auch nachvollziehen, ob und wann der VU noch in Haft ist.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Wieso kannst Du nicht mehrere Strafen eingeben:gruebel::gruebel::gruebel:.
    Also eine "Gesamtstrafe" würde ich nicht draus machen, ev. nur für die Berechnung des Endtermins mal kurz berechnen.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Wenn ich das richtig verstehe, hast Du zunächst Deine Strafe ( Rest) zu vollstrecken und dann steht die STA im Anschluss. Dann bist Du Vollstreckunsgbehörde für die Jugendstrafe und bist für diese zuständig ( wenn Du sie nicht nach § 85 VI JGG abdrücken kannst). Für die EFS ist die STA zuständig. Auch für deren Berechnung. Das geht Dich nichts an!

  • Wenn ich das richtig verstehe, hast Du zunächst Deine Strafe ( Rest) zu vollstrecken und dann steht die STA im Anschluss. Dann bist Du Vollstreckunsgbehörde für die Jugendstrafe und bist für diese zuständig ( wenn Du sie nicht nach § 85 VI JGG abdrücken kannst). Für die EFS ist die STA zuständig. Auch für deren Berechnung. Das geht Dich nichts an!





    Das sehe ich auch so.

  • Natürlich macht die StA die Berechnung für die eigenen EFS selbst.
    Es ist nur meistens ganz gut, wenn alle beteiligten Behörden (also auch der Rpfl am AG) die Strafzeiten kennen (schon um zu wissen, ob und wann der VU tatsächlich in der JVA ist). Wenn ich an der StA Strafzeitberechnungen mache, nehme ich ALLE Strafen auf, egal ob ich für die Vollstreckung zuständig bin oder nicht.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Ich hab auch noch eine Frage dazu:

    VU bekommt eine Jugendstrafe unter Einbeziehung eines anderen Urteils; diese wird zur Bewährung ausgesetzt

    jetzt kommt eine Mitteilung eines weiteren Gerichts, dass hiesiges Urteil einbezogen ist; ebenfalls Bewährung

    dieses Gericht will jetzt, dass ich die U-Haftzeiten aus unserem und dem ersten einbezogenen Verfahren mitteile

    Ich frage mich jetzt, ob ich überhaupt dafür zuständig bin und was das soll, wenn Bewährung ist ??

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!