PS an raicro:
Begründe doch rechtlich einmal bitte - von mir aus kurz und knapp - warum Du bei den GbR´s die Vertretungsnachweise vereinfachen willst?
Weil es eine nicht registerpflichtige Gesellschaftsform namens GbR gibt, der BGH dieser Rechtsfähigkeit zugestanden hat und der Gesetzgeber entsprechend BGB und GBO angepasst hat.
Wenn A und B nun vor dem Notar erscheinen und erklären, sie bilden die A+B GbR, dann kann mal dies nach aller Lebenserfahrung als wahr unterstellen.
Besteht die GbR nicht, dann ist das primär das Problem von A und B.
Hat die GbR weitere Gesellschafter, dann ist es ein Problem von diesen, die sich nicht ausreichend um ihre Belange kümmern.
Wenn A und B wirklich kriminelle Energie haben, dann legen sie auch einen gefälschten Gesellschaftsvertrag vor bzw. geben eine falsche eV ab, die mangels Zuständigkeit eh nicht strafbewehrt ist.