Ich sehe da schon einen gravierenden Unterschied, ob ich mich als Verantwortlicher nach einer vernünftigen Sach- und Rechtsprüfung einer Rechtsmeinung und deren Ergebnis anschließe ...
... Ich muss mich bei entsprechenden Anträgen nur zu einer Entscheidung durchringen. Wenn sich jemand im Rahmen seiner Zuständigkeit und Prüfungspflicht dafür entscheidet einen Weg zu beschreiten, der nicht nur von einigen OLGs vertreten wurde sondern auch für alle Beteiligten (incl. Gericht) mit geringem Aufwand zum gewünschten Ergebnis führt, kann diesem Rechtspfleger niemand, auch nicht Herr Cromwell, vorwerfen, er nehme seine Pflichten nicht wahr. ...
Wenn jemandem diese Geständniserklärungen der Gesellschafter ausreichen, ...
Es ist aber doch sehr unbefriedigend, nach ausgiebiger Sach- und Rechtsprüfung zu einer Meinung zu finden, diese in Zurückweisungsbeschlüssen zu vertreten und dann vor der (erwarteten) Beschwerde zu sitzen mit dem Wissen, dass mich das zuständige Beschwerdegericht bei Nichtabhilfe aufheben wird - so muss ich doch die inzwischen seit Oktober ergangenen und veröffentlichten 4 (!) wortgleichen Beschlüsse des OLG Brandenburg bewerten, oder? MIR genügen diese ominösen Geständniserklärungen eigentlich nicht, aber kann man sich nun noch vehement allen entgegenstellen (zumal höflicherweise auch noch mit Regress gedroht wird ...) und wenn ja, wie???
Über meine eigenen hochgegebenen Zurückweisungsbeschlüsse wurde zwar noch nicht entschieden ..., (aber ich mache mir da nun auch keine großen Hoffnungen mehr)