A war Alleineigentümer eines Grundstücks.
Er lebt in eingetragener Lebenspartnerschaft mit B.
A überträgt 1/2 Anteil seines Grundstücks an B.
GBA trägt dies ohne Vorlage einer UB ein.
Dann stellt sich heraus, dass die Lebenspartnerschaft der Ehe insoweit nicht gleichgestellt ist und Grunderwerbssteuer fällig würde.
A und B heben ihren Vertrag deshalb nun auf und beantragen, A wieder als Alleineigentümer einzutragen.
Beim Finanzamt wird Aufhebung bzw. Nichtfestsetzung der Steuer für beide Vorgänge beantragt, § 16 II GrEStG.
Brauche ich nun für die Eintragung von A eine UB?
(Ich meine ja, da der Vorgang an sich ja steuerbar ist und das GBA nicht zu prüfen hat, ob dem Antrag nach § 16 II GrEStG entsprochen wird. Richtig?)
Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Rückabwicklung Grunderwerb?
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Waldfee -
9. September 2009 um 10:35
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Brauche ich nun für die Eintragung von A eine UB?
(Ich meine ja, da der Vorgang an sich ja steuerbar ist und das GBA nicht zu prüfen hat, ob dem Antrag nach § 16 II GrEStG entsprochen wird. Richtig?)
Sehe ich auch so. Wir prüfen keine steuerrechtlichen Fragen. -
Wie hoch ist der Grundstückswert?
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Wie hoch ist der Grundstückswert?
120.000,-- € (1/2 MEA) -
Ich würde die UB verlangen.
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Wie hoch ist der Grundstückswert?
120.000,-- € (1/2 MEA)
UB. Eindeutig. -
Eindeutig UB.
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Dann kommt jetzt von mir das 5 : 0 für die Vorlage der UB :D.
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Vielen Dank.
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