Hallo Zusammen! Ich vertrete jetzt ca. 3 Wochen Mahnsachen. Hab leider keine Ahnung davon. Es liegt mir nun ein Vollstreckungsbescheid vor mit der Bitte diesen auf die Erben des Schuldners umzuschreiben. Als Nachweis der Rechtsnachfolge wurde ein Teilerbschein eingereicht. Die Erbin X wurde danach zu 1/2 Erbin des Schuldners Y. Kann der Titel nach Anhörung der Erbin X auf diese umgeschrieben werden, obwohl sie nur Erbin zu 1/2 geworden ist?
Rechtsnachfolge - Teilerbschein
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Nach § 2058 BGB haften die Miterben untereinander gesamtschuldnerisch für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten.
Daher kann der Gläubiger von einem (bekannten) Miterben die gesamt Forderung verlangen. Daher würde ich hier (nach Anhörung) und soweit die anderen Voraussetzungen vorliegen eine RNF-Klausel erteilen. -
OK. Welche anderen Voraussetzungen müssen noch vorliegen?
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Lies: § 727 ZPO.
Der vorgelegte Erbschein (Kopie, Ausfertigung öfftl begl. Abschrift??) muss die vorgeschriebene Form haben. -
Die Ausfertigung des Teil-Erbscheines im Original muss vorliegen - eine Kopie genügt nicht.
Und der Erbe darf natürlich nicht nachweisen, das die Forderung schon vom Schuldner beglichen wurde.
Das müsste reichen.
Wenn man nett ist und gerade einen sozialen Tag hat, kann man ja auch noch mal nach dem/den andenen Erben fragen. Wenn das Nachlaßgericht bei uns im Haus zuständig ist, mache ich das auch schon mal selber.
Ist aber nicht notwendig. -
Auch wenn es etwas umständlicher ist: Ich ziehe in solchen Fällen grundsätzlich die Nachlass- oder was auch immer -akte bei, um mich selbst zu überzeugen, was Sache ist.
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Zu diesem Fall gibt es auch noch eine passende Rechtsprechung vom LG Leipzig, Beschluss v. 14.02.2003, AZ 1 T 332/03.
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Cool, die Tipps haben echt gut geholfen. Wir haben nämlich auch so einen Fall vorliegen und zerbrechen uns schon ne Ewigkeit den Kopf.
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich wünsch euch einen angenehmen Tag.
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Zitat von motscheküpchen
Cool, die Tipps haben echt gut geholfen. Wir haben nämlich auch so einen Fall vorliegen und zerbrechen uns schon ne Ewigkeit den Kopf.
Kleiner Tipp:
zu meiner Zeit bei einem großen Mahngericht habe ich immer gerne Fragen dieser Art von Kollegen anderer Gerichte telefonisch beantwortet. Wegen der Masse der Verfahren dort hat man eine Menge Routine in den diversen Fragen des Klauselverfahrens!:telefonie
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