Ich habe ein Testament mit Pflichtteilsverwirkungsklausel vorliegen. Eingesetzt als Schlusserben - beide Eltern sind verstorben - sind die beiden Töchter.
Ich überlege nun,
- ob ich eine Eidesstattliche Versicherung von beiden verlange, dass der Pflichtteil nach dem Erstverstorbenen nicht geltend gemacht worden ist
- oder ob es genügt, dass beide einen öffentlich-beglaubigten Berichtigungsantrag stellen, womit sie konkludent ausdrücken würden, dass Sie mit der gemeinsamen Erbfolge einverstanden sind.
Nach einer Mindermeinung kann man wohl auch einen Erbschein verlangen, aber das habe ich nicht vor.