Ich soll für ein bisher nicht gebuchtes Flurstück ein GB anlegen. Eigentümerin ist laut Katasterauszug die Gemeinde G.
Den Antrag auf GB-Anlegung hat nun aber nicht G selbst gestellt sondern der Notar N. Im Antrag ist lediglich angegeben, dass G beabsichtigt, an dem zu buchenden Flurstück ein dingl. Vorkaufsrecht zu bestellen und dass deshalb ein GB angelegt werden soll.
Kann ich jetzt wegen des Umkehrschlusses aus § 11 S. 2 FamFG davon ausgehen, dass N ordnungsgemäß für das GB-Anlegungsverfahren bevollmächtigt ist oder muss ich mir eine entsprechende Vollmacht nachweisen lassen?
Vollmachtsnachweis bei Notar erforderlich?
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Ich würde vom Bestehen der Vollmacht ausgehen.
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Und zwar nach § 11 S.4 FamFG.
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Ich würde vom Bestehen der Vollmacht ausgehen.
Ich auch. Wenn Du jetzt beantstanden würdest, erkärt der Notar doch nur, dass eine Vollmacht vorliegt und damit ist die Sache dann erledigt.
Eine Prüfung erfolgt doch nur auf einen berechtigten Zweifel hin. -
Danke für die schnellen Antworten! Dann sind wir uns ja einig und ich kann das Verf. einleiten.
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