Ich habe u.a vorliegen eine famger. Genehmigung, dass das Rechtsgeschäft für das Kind genehmigt wird, weil rechtlich vorteilhaft.
Wenn ich das als Grundbuchrpfl. aber anders sehe, habe ich eine rechtliche Grundlage, die Genehmigung inhaltlich zu überprüfen, bzw. dem Notar aufzugeben, den Beschluß (ist aber auf seinen Antrag hin so ergangen) nochmals vom FamG. überprüfen zu lassen?
(ich sehe kein rechtlich vorteilhaft, wenn Kind als zukünftiger WEG-Eigentümer in Verwaltervertrag usw. einsteigen muß)