Ich darf aber auf die amtlichen Muster zur GBV verweisen (s. Anlage 2a, dort BV 8/zu 6 und Abt. I Spalte 3 (zu Abt. I Nrn. 3 und 4a und b).
Aber es gehört da nicht rein...
Da widersprechen sich halt § 9 lit.c GBV und die Anlage 2a...
Ich trag doch auch nichts falsches ein, nur weil mir Solum was falsches vorgibt...
Es mag ja nicht schädlich sein ,wenn 2/zu1 mit bei der AV dabeisteht, aber richtig ist es trotzdem nicht...
Sehe gerade, dass in der Kommentierung von Demharter, GBO, 26. Aufl., 2008, § 9 RN 9 ausgeführt ist::
…„Wegen der Fassung der Eintragung und des in Spalte 3 und 4 der Abt. I aufzunehmeden Hinweises auf die Eintragungsgrundlage s. GBV Muster Anlage 2a Nr. 8“…