Bestrittene Forderung - Nachweis

  • ah danke, aber behandelt die Entscheidung nicht den quasi umgekehrten fall, dass nämlich ein gläubiger trotz festgestellter forderung mit einem geringeren betrag an der Verteilung teilnimmt?

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • ja, ist aber die einzige, mir bekannte Entscheidung zur Änderung des Schlussverzeichnisses in der WVP und maßgeblich war hier, dass der Gläubiger schon einmal mit einer Summe x im Schlussverzeichnis aufgeführt worden ist.

    In IX ZB 8/05, allerdings anderer Sachverhalt, findet sich unter Rn. 10 die Bemerkung, dass nach Veröffentlichung lediglich noch nach §§ 189 - § 193 InsO berichtigt werden kann.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • seh ich auch so. Hab mal ne Reparaturentscheidung bzgl. einer Ausfallforderung gemacht, aber das unterliegt etwas anderen Möglichkeiten der Hintertüren. Der Fall ist sowieso schon strange, wieso eine verjährte Forderung plötzlich wg. Zeitabalufs nicht mehr verjährt sein soll.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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