Hallo!
Bei einem Beschluss zur Entgegennahme eines persönlichen Berichts sowie Vermögensverzeichnisses (ohne Beantragung einer Aufwandspauschale) eines ehrenamtl. Betreuers, ist da eine RM-Belehrung erforderlich oder nicht
Überhaupt hab ich etwas Schwierigkeiten damit, ob und wann eine RM-Belehrung gebraucht wird und wann nicht. Hat hierfür irgendjemand ein Schema oder so?