Ich habe ein Protokoll vorliegen, in welchem der Verwalter "bis zur nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung" bestellt wurde. Das akzeptieren wir nicht als Nachweis und der zuständige Rechtspfleger hat mir gleiches bestätigt.
Und warum? "Bis zur nächsten ordentlichen Versammlung" ist längstens 2 Jahre, § 24 I WEG.