Kosteneintreibung wie weiter?

  • Hey folgende Kostensache im Grundbuch:

    Am 01.05. wurde das Eigentum umgeschrieben auf A Kosten dafür 195 EUR.
    Am 01.06. Anzeige der LHK, dass A nicht bereit ist die Kosten zu zahlen und weitere Beitreibung zwecklos erscheint, Bitte um Angabe des Zweitschuldners.
    Angabe zu B als Zweitschuldner erfolgt und Aufforderung zur Tragung der Kosten des A.
    B ist jedoch nicht auffindbar und die Post kann auch nicht zugestellt werden.

    In der Zwischenzeit verkauft A am 01.10. weiter an C. Kosten trägt C.
    Was nun, kann ich die Kosten von A irgendwie noch eintreiben, muss ich jetzt an die LHK Anzeige machen, dass C weiter verkauft hat und um weitere Veranlassung beten? :gruebel:

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