Alles anzeigenAlles anzeigen Alles anzeigenDas ist beim förmlichen Nachweis der Vertretungsmacht bei Abgabe eines Gebotes auch nicht anders und trotzdem wird - natürlich - nicht auf die Einhaltung der Form verzichtet. Weshalb ist das, was im Versteigerungsverfahren als selbstverständlich angesehen wird, im Grundbuchverfahren auf einmal absurd?
Das überzeugt nicht, weil die grundbuch- und versteigerungsrechtlichen Vorschriften deckungsgleich sind. Hier kann ich dem Bieter sagen: " Wenn du für einen Vertretenen ein Grundstück ersteigern willst, ist es nicht anders, als würdest du es rechtsgeschäftlich erwerben wollen."
Und ist es auch absurd, im Erbscheinsverfahren eine förmliche eidesstattliche Versicherung zu verlangen, weil sie in aller Regel inhaltlich zutreffend ist und daher am materiellen erbrechtlichen Ergebnis nichts ändert?
Eine eidesstattliche Versicherung - ob richtig oder falsch - ändert nie etwas am materiellen Erbrecht. Sie kann nur dazu führen, dass ein Erbrecht ausgewiesen wird, das nicht mit der materiellen Rechtslage übereinstimmt.
Zum Schluss:
Der Inhalt eines Bausteins ist nicht ein einsamer Beschluss eines Einzelnen; vielmehr wird er im Team besprochen und nach Abwägung von "für" und "wider" letztendlich umgesetzt.
Das ist mir klar, macht die Sache aber nur noch schlimmer, weil es sich dann nicht mehr um die Verfehlung eines Einzelnen, sondern um eine kollektive - oder jedenfalls mehrheitliche - Fehlleistung handelt.
Ich habe in 5 Synomyngruppen 58 Synomyme für "Verfehlung" gefunden; kann die Entscheidung des "Bausteinteams" aber keinem zuordnen. Sie hat sich zu der Vorgabe entschieden, weil die Rechtsprechung und Literatur diese Lösung zulässt.
Die Leute sollen sich ganz einfach aus Dingen heraushalten, die sie nichts angehen. Und die Frage, ob eine nachgeholte Verteilung bei Eintragung einer Zwangshypothek einer Form bedarf, geht sie nichts an.
Diese "Leute" haben nicht die Frage entschieden, ob die nachgeholte Verteilung formbedürftig ist. Die Beantwortung liegt immer in der Hand des Anwenders, der nicht gezwungen ist, diese Vorgabe zu verwenden. Das "Bausteinteam" darf wohl auf die Mündigkeit des Anwenders vertrauen.
@oldman: Ich denke, jeder der schon mal mit dem EDV-Grundbuch gearbeitet hat und/ oder in den letzten 15 Jahren Grundbuchsachen bearbeitet hat, weiß was Du meinst und stimmt Dir zu.