Ich seh das richtig:
A war im ZVGtermin da
aber nicht im Verkünder
Zuschlagsbeschluss ist ihm zugestellt worden
trotzdem läuft die frist für ihn ab dem tag des verkünders
frist beim zuschlag
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Stöber § 98 ZVG RZ 2
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Stöber § 98 ZVG RZ 2
Wobei ich mich immer wieder frage, wozu ich eigentlich eine Kommentierung bemühen muss, wenn die Lösung wortwörtlich im Gesetz steht. -
Stöber § 98 ZVG RZ 2
Wobei ich mich immer wieder frage, wozu ich eigentlich eine Kommentierung bemühen muss, wenn die Lösung wortwörtlich im Gesetz steht.
.. weil viele Kollegen dem Kommentator einfach mehr glauben als dem Gesetz.
Vielleicht wird die gesetzliche Regelung verständlicher, wenn man darauf hinweist, dass der Verkündungstermin als Fortsetzung des Versteigerungstermins angesehen wird. -
Immerhin minimiert der Blick in einen guten aktuellen Kommentar das Risiko, später von der neuesten gesetzwidrigen Entscheidung des BGH überfahren zu werden.
Bezogen auf den Fall sage ich nur: "Rechtsmittelbelehrung".
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