Schuldner zieht nach IE Forderung ein

  • Der Schuldner verkauft sein Inventar, bald darauf wird Insoantrag gestellt. Kaufvertrag an seinen Vater (der das Gewerbe weiterführt) und Zahlungsnachweise legt er trotz wiederkehrender Aufforderungen nicht vor. Jetzt erledigt er dies, und siehe da: Zahlung des Restkaufpreises erfolgte nach IE.

    Nun ist es nicht klar, ob § 82 InsO zutrifft, ggf. kann man hier aber dem Vater eine Kenntnis als nahestehende Person unterstellen. Angenommen aber, der Weg funktioniert nicht: Gibt es irgendeine Handhabe gegen oder auch Konsequenz für den Schuldner? Es wäre ja schon sinnvoll, wenn das Geld auch zur Masse gelangt und der Schuldner nicht auch noch ungeschoren die lange Nase zeigen kann.

    Ich habe die Forums-Suche schon erfolglos durchforstet (was dafür spricht, dass die meisten Schuldner das entweder geschickter mache oder ehrlich sind :strecker) und nicht so recht weiter. Evtl. § 290 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 97 Abs. 1,2 InsO?

  • als Gericht würd ich sofort einen Vernehmungstermin anberaumen:
    Schuldner -> wo ist die kohle geblieben
    Vater-> wie kam es denn zur Übertragung (oki, zeugnisverweigerungsrecht denkbar....)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • wenn der Vater von Dir wiederholt angeschreiben worden ist, kann er sich auf § 82 InsO iV.m. IX ZR 62/09 nicht berufen, mal abgesehen, dass Du sicher auch die Zustellung nach § 30 InsO bewirkt hast.

    Frage ist bloß, ob Du Dich zunächst an den Schuldner halten musst, was ich mal aus dem Bauch heraus verneinen würde.

    Ein Zeugnisverweigerungsrecht, wie @Def angesprochen, sehe ich, wegen § 97, I, S. 2 InsO nicht.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Mal so daher gefragt, was ist mit der Veröffentlichung?

    Okay okay nach der letzten Rechtsprechung des BGH kann man das wohl auch vergessen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @LFdC
    Zeugnisverweigerungsrecht der Zeugen (Vater ist ja Zeuge nicht Schuldner) ist nicht in der InsO geregelt, sondern in der ZPO

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  • nicht in meinem insolvenzgerichtlichen Vernehmungstermin !

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  • Frei nach Deinem Motto: Herrschendes Recht ist das Recht des herrschenden Rechtspflegers :D.

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    Der war nicht schlecht !
    Aber ich meine immer noch, dass in meinem Vernehmungstermin nur der Schuldner vollumfänglich zu offenbaren hat, dem Vater jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht zukommt.

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    Der war nicht schlecht !
    Aber ich meine immer noch, dass in meinem Vernehmungstermin nur der Schuldner vollumfänglich zu offenbaren hat, dem Vater jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht zukommt.



    soisses.

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  • Frei nach Deinem Motto: Herrschendes Recht ist das Recht des herrschenden Rechtspflegers :D.



    Der war nicht schlecht !
    Aber ich meine immer noch, dass in meinem Vernehmungstermin nur der Schuldner vollumfänglich zu offenbaren hat, dem Vater jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht zukommt.



    soisses.

    also einig dass #7 in meinem Vernehmungstermin keine Rolle spielt ! ?

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
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