Ich teile ein Erbbaurecht und finde im bisherigen Erbbaugrundbuch folgende Eintragung in Abt. I:
a) Hans
b) Peter
in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eingetragen Dez.1999)
b) ist dann in 2005 gerötet worden und
c) Paul
d) Fritz
-zu c) und d) als Gesamtberechtigte-
zu a), c) und d): in Gesellschaft bürgerlichen Rechts
wurden aufgrund Erbauseinandersetzungsvertrages eingetragen.
Durch die Teilung des Erbbaurechts muß ich für jedes neu entstandene Erbbaurecht ein besonderes Erbbau-Grundbuch anlegen. Würdet Ihr die Abt. I so übernehmen ????
M.E. darf bei einer GbR doch kein Hinweis auf die Beteiligungsart/Quote der einzelnen Gesellschafter vermerkt werden, ich tendiere deshalb dazu, die o.a. Eintragung v.A.w. zu berichtigen. Wäre das richtig oder mache ich dann einen Fehler?