1. juristisches Staatsexamen geschafft

  • Hallo ihr Lieben,

    hab da mal eine Frage an euch:

    Bin vor kurzem auf den Beruf des Rechtspflegers gestoßen und muss feststellen, dass mich dieser Beruf sehr anspricht. Insbesondere die Weiterbildung zum Amtsanwalt wäre ggf. etwas für mich.

    Mein Problem:
    Ich habe vor kurzem das 1. juristische Staatsexamen bestanden. Allerdings nicht mit Prädikat.
    Nun stellt sich die Frage, ob ich nun weitermachen soll, d.h. mich als Referendarin bewerbe und dann das 2. Ex. mache. Allerdings will ich keine "normale" Anwältin werden. Staatsdienst scheidet mit meinem nur mittelmäßigem 1. Examen wohl aus. Daher erscheint mir dieser Weg nicht unbedingt als sinnvoll.
    Andererseits wäre da die Alternative 2011 (einstellungstermin 2010 hab ich ja leider verpasst) ein Studium als RPfl anzufangen, um dann ggf. irgendwann Amtsanwältin zu werden, was mich meinem geplatzten Traumberuf "StA" wohl näher bringen würde als der Titel "Volljurist" ohne Prädikat.

    Was meint ihr denn? Sollte man dennoch Volljurist werden und dann schauen, was man da so für Jobs bekommt oder jetzt abbrechen und ein RPfl.-Studium dran hängen??? Weiß einfach nicht weiter, was ich machen soll... ;( Werd schließlich auch nicht jünger.

    Geht das überhaupt mit einem bestandenen Examen? Hab hier das Forum bereits durchsucht. Dort steht jedoch nur was von Examensdurchfaller. Das bin ich ja nicht.

    Danke schonmal für evtl. Antworten.

  • Soweit ich weiß, werden teilweise Leute mit einem abgeschlossenen Jurastudium auf Rechtspflegerplätze gesetzt. Ob das aber dauerhaft so gemacht wird, weiß ich nicht genau, weil es bei uns angeblich hieß, dass diese Leute noch das Rechtspflegestudium dranhängen müssen.
    Zumindest denke ich, dass es keinen guten Eindruck macht, das Studium abzubrechen. Ich würde es erst mal weiter durchziehen und dann kannst du es parallel immer noch probieren, dich zu bewerben.
    Aber ein abgebrochenes Studium kommt bei der Einstellungsbehörde nicht so gut an. Ich hab auch schon mal hier im Forum gelesen, dass jemand sogar deswegen abgelehnt wurde.

  • Es gibt auch immer wieder Leute, die sich zu sagen scheinen: "Ach, Jura ist mir zu schwer, dann studier ich halt Rechtspfleger, das ist einfacher". Das ist nicht gesagt. Es gibt einige Rechtspfleger, die einen besseren Abi-Schnitt haben als die Richter, mit denen sie zusammenarbeiten, die Ausbildung wird einem absolut nicht hinterhergeworfen. Es sind andere Rechtsgebiete, aber nicht unbedingt einfachere.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S


  • Andererseits wäre da die Alternative 2011 (einstellungstermin 2010 hab ich ja leider verpasst) ein Studium als RPfl anzufangen, um dann ggf. irgendwann Amtsanwältin zu werden, was mich meinem geplatzten Traumberuf "StA" wohl näher bringen würde als der Titel "Volljurist" ohne Prädikat.

    Du kannst nicht davon ausgehen, dass das mit dem Amtsanwalt überhaupt funktionieren wird. Wenn Du also jetzt umzuschwenkst, musst Du auch damit leben können dauerhaft Rechtspfleger zu bleiben.


  • Andererseits wäre da die Alternative 2011 (einstellungstermin 2010 hab ich ja leider verpasst) ein Studium als RPfl anzufangen, um dann ggf. irgendwann Amtsanwältin zu werden, was mich meinem geplatzten Traumberuf "StA" wohl näher bringen würde als der Titel "Volljurist" ohne Prädikat.



    Du kannst nicht davon ausgehen, dass das mit dem Amtsanwalt überhaupt funktionieren wird. Wenn Du also jetzt umzuschwenkst, musst Du auch damit leben können dauerhaft Rechtspfleger zu bleiben.



    Genau, die Amtsanwaltsstellen sind sehr begrenzt. Zudem musst du dafür, meine ich, in den meisten Bundesländern auch erstmal die Probezeit als Rechtspfleger überstehen.

  • Wer - wie die Threadstarterin - das 1. jur. Staatsexamen bestanden hat, hat das Studium nicht "abgebrochen", sondern es bestanden. Das Studium ist dann beeendet. Sodann kommt das Referendariat.

    Dieses Referendariat würde ich unbedingt antreten. Wenn Du das 1. Staatexamen bestanden hast, bestehst Du auch das 2. Wenn überhaupt, dann würde ich mich aus dem Referendariat heraus auf etwas anderes bewerben, aber nicht das Referendariat sausen lassen in der vagen Hoffnung, später Amtsanwalt zu werden.

  • Das scheint mir das dauerhafte Problem zwischen Juristen und Rechtspflegern zu sein: Man hat einfach keine Ahnung von den Umständen der Ausbildung der anderen.

    Aber erstmal herzlichen Glückwunsch zum bestandenen 1. Examen! Das ist schonmal eine tolle Leistung! Im Übrigen hat der Bundesverteidigungsminister Dr. jur. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg das 2. Examen auch nicht gemacht, und dem will bestimmt niemand unterstellen er sei ein Studienabbrecher :D .

    Was du nun machst solltest du wirklich gut überdenken.
    Der Rechtspflegerberuf bietet immerhin sichere Jobs und die Möglichkeit objektiv entscheiden zu können.
    Als Anwalt oder Justiziar kann man dagegen mehr verdienen, muss man bei weitem aber nicht.

  • Ich würde dir raten dich auf jeden Fall genau zu informieren was du als Rechtspfleger überhaupt machen würdest! Und dir darüber klar zu werden ob diese Art der Arbeit etwas für dich ist oder nicht!
    Es haben sicher beide Berufe Ihre Vor- und Nachteile, die Arbeit an sich ist aber kaum zu vergleichen!
    Und wie auch schon gesagt wurde ist das Rechtspflegerstudium nicht unbedingt leichter als ein Jurastudium!
    Ich hatte in meinem Jahrgang ein Mädel dass vorher ca. 3 Jahre Jura studiert hat, dann aufgrund eines Unfalls aufgehört hat und stattdessen dann Rechtspfleger werden wollte! Sie hatte uns anderen ca. 3 Monate etwas voraus, letzten Endes ist Sie dann beim Examen durchgefallen!

    Und wie auch schon erwähnt ist eben nicht sicher ob das mit dem Amtsanwalt hinhaut oder nicht! 1. wird in vielen Bundesländern erwartet, dass du erst einige Zeit im Rechtspflegerberuf arbeitest, 2. müssen zumindest im Bereich des Strafrechts deine Noten entsprechend gut sein und 3. muss deine Behörde dich dann auch erstmal gehen lassen! In NRW wird jeder Rechtspfleger Händeringend gesucht, die lassen dann z.B. nicht jeden einfach gehen!

  • "aber nicht das Referendariat sausen lassen in der vagen Hoffnung, später Amtsanwalt zu werden. "

    Die Amtsanwaltschaft ist ja auch an einige Bedingungen geknüpft. M. W. muss man einige Praxisjahre als Rpfl. hinter sich bringen; auf die Stelle des Amtsanwalts muss man sich bewerben, und dann muss man die Ausbildung auch bestehen.
    Und wie das so ist bei Stellenausschreibungen: manche hoffen jahrzehntelang vergeblich ...

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Die Frage ist, was ein mittelmäßiges erstes Staatsexamen ist. Ich habe viele Bekannte, die Anfang dieses Jahrtausends mit 6,5 Pkt. im ersten Examen und einem 2. Staatsexamen im oberen befriedigend Richter oder Staatsanwälte geworden sind. Ob das noch so geht, weiß ich nicht. Aber auf halber Strecke aufhören, würde ich nicht tun.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die Frage ist, was ein mittelmäßiges erstes Staatsexamen ist. Ich habe viele Bekannte, die Anfang dieses Jahrtausends mit 6,5 Pkt. im ersten Examen und einem 2. Staatsexamen im oberen befriedigend Richter oder Staatsanwälte geworden sind. Ob das noch so geht, weiß ich nicht. Aber auf halber Strecke aufhören, würde ich nicht tun.



    Das kann ich bestätigen. Zwar dürfte statistisch in den meisten Fällen die Note des 2. Staatsexamens um wenige Zehntel schlechter ausfallen als die des 1., aber in der Tat kenne ich mehrere, die sich vom 1. auf das 2. signifikant verbessert haben.

  • Also ich kenne eigentlich nur Leute, die sich vom 1. Examen auf das 2. Examen signifikant verbessert haben, so zwischen zwei und sechs Punkten. Ich denke, es kommt darauf an, ob man ein Typ ist, dem wissenschaftliche Erörterungen liegen oder ob man eher praktisch veranlagt ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also ich kenne eigentlich nur Leute, die sich vom 1. Examen auf das 2. Examen signifikant verbessert haben, so zwischen zwei und sechs Punkten. Ich denke, es kommt darauf an, ob man ein Typ ist, dem wissenschaftliche Erörterungen liegen oder ob man eher praktisch veranlagt ist.



    Ich sagte ja "statistisch".

  • Danke schon mal für die vielen beiträge. :) so rasche antworten hab ich gar nicht erwartet.

    erstmal vorneweg: ich habe NIEMALS behauptet, dass das studium leichter ist. musst meinen beitrag schon richtig lesen! ich habe mich durchaus damit auseinandergesetzt und habe bereits viele unterschiede feststellen können.
    vielleicht hab ich einen kleinen wissensvorsprung ggü frischen abiturienten, aber ich glaube keineswegs, dass ich mich darauf ausruhen kann, nur weil ich jura studiert habe.

    zweitens - wie bereits richtig festgestellt - hab ich mein studium nicht abgebrochen, sondern beendet. jetzt folgt eigentlich das ref, das unabhängig vom universitären teil ist.

    mit einem mittelmäßigem examen mein ich ein knappes befriedigend.

    ich find einfach diesen beruf des amtsanwalt so toll. würde genau zu meinen vorstellungen passen. ich habe auch in strafrecht (insbesondere verkehrsstrafrecht und betäubungsmittelstrafrecht), was meinen universitären schwerpunkt darstellt, insgesamt 13 punkte, was für juristische verhältnisse sehr gut ist. kann also gute strafrechtsnoten vorweisen. zudem hab ich im staatsexamen in strafrecht meine beste klausur mit 12 punkten. daran würde es also nicht scheitern.

    ich frag mich einfach wie ich meine chancen erhöhen kann an diesen beruf zu kommen. entweder als volljurist oder mit einem rechtspflegerstudium?! mir ist durchaus bewusst, dass ich keine garantie habe, diesen beruf tatsächlich mal ausüben zu dürfen und mir ist ebenfalls bewusst, dass ich vielleicht "auf ewig" rechtspfleger bleiben könnte, was ich jetzt auch nicht so schlimm finden würde.

  • Aber wie gesagt: die Chancen zum Amtsanwalt aufzusteigen sind eben sehr beschränkt. Wenn man sich die paar Hanseln so anguckt,die jedes Jahr nach Bad M kommen um hier den theoretischen Teil der Ausbildung zu machen - jede normale Gruppe (ca 20 bis 25) steckt die rein von der Anzahl der Leute locker in die Tasche.

    Und die Amtsanwaltsausbildung erfolgt hier zentral für ganz Deutschland...

    Mach lieber weiter. Zumal du ja selber sagst,dass du erst 2011 anfangen könntest(vorausgesetzt du wirst genommen). Dann bist du 2014 fertig. Dazu nochmal 2-3 Jahre mind. bis du die Ausbildung zum Amtsanwalt machen kannst,da sind wir schon bei 2016/2017.
    Ne ziemlich lange Zeit für eine minimale Chance,oder?

    Auf alle Fälle viel Erfolg,egal was du machen willst.

  • @ Papabaer:

    Also einen Referendariatsplatz bekommt jeder; manchmal muss man je nach Bundesland/OLG mit etwas Wartezeit rechnen.

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