Gegenstandswert Teil-PKH

  • Teil-PKH find ich ja so richtig toll :mad:
    Helft mir doch mal bitte rechnen:
    Klage zweier Kinder wg. Unterhalts. Der Beklagte bekommt PKH "soweit die Anträge (der Kläger, Anm. von oww) über monatlich 390 € für den Zeitraum Juli bis Dezember 05 sowie 507 ,- € für den Zeitraum ab Januar 06, jeweils der Gesamtbetrag für beide Kinder, hinausgehen"

    Beantragt war
    a) Rückständiger Unterhalt von Juli 05 bis März 06
    Kind 1) Juli 05 : 270,- €
    August bis März: je 343 €

    Kind 2) Juli 05 bis November 05: 343 €
    Detzember 05 bis März 06: 418 €

    b) ab April 06 laufender Unterhalt
    Kind 1) 343 €
    Kind 2) 418 €

    Sorry, ich weiß, die Frage ist schon fast eine Zumutung, aber für welchen Wert habe ich denn jetzt PKH bewilligt? Falls derzeit keiner rechnen kann (was ich gut verstehen würde), sagt mir doch bitte ob ich mit folgender Rechnung richtig liegen könnte:

    Wegen der Rückstände rechne ich genau aus, was jeweils monatlich beantragt ist und reduziere um 390,- € bzw. von Januar bis März um 507 €.

    Ab April habe ich ja laufenden Unterhalt. Da rechne ich den monatlichen Unterhaltsgesamtbetrag reduziert um 507 € und multipliziere mit 12 (Jahreswert)?

    Nebenbei: wie handhabt ihr das denn so? Legt ihr solche Fälle dem Richter vor m.d.B um Angabe für welchen Betrag Teil-PKH bewilligt ist?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich halte Deine REchnung auf den ersten Blick für richtig.

    Nein, wir legen sowas nicht dem Richter vor sondern rechnen selbst den PKH-Streitwert aus. Es gibt allerdings manchmal Fälle, in denen der Richter in seinen PKH- oder den Streitwertbeschluss diese Rechnung schon mit aufnimmt. Dann wird das natürlich so übernommen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich halte Deine Rechnung auch für richtig (falls Du die Akte nicht eh schon erledigt hast).
    Ich lege bei solchen Beschlüssen immer die Akte dem Richter vor mit der Bitte um Streitwertfestsetzung, soweit PKH bewilligt ist. Habe bisher auch immer eine entsprechende Streitwertfesetzung bekommen. Nicht, dass ich nur zu faul zum Rechnen bin (bin ich natürlich eigentlich schon), ich hoffe immer noch, dass es die Richter für die Zukunft von solchen Beschlüssen abhält, wenn sie selber rechnen müssen :teufel:.

    Life is short... eat dessert first!

  • (...) ich hoffe immer noch, dass es die Richter für die Zukunft von solchen Beschlüssen abhält, wenn sie selber rechnen müssen :teufel:.


    Rechnen muss der Richter den ganzen Kram eh für seine Unterhaltsentscheidung und evtl. die Festsetzung des (kompletten) Streitwerts. Abschrecken wird das daher wohl keinen Richter. Aber vielleicht führt das mal dazu, dass der Richter von vorn herein die PKH-Streitwerte ausdrücklich mit in den PKH-Beschluss aufnimmt oder wenigstens in der Akte vermerkt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Erledigt in dem Sinne, dass ich den RA angeschreiben habe, m.d.B mir mitzuteilen, wie sich der von ihm zugrunde gelegte Wert zusammen setzt. "Meinen" Wert habe ich ihm auch erst mal nur so vor die Füße geworfen. Warum soll ich der einzige Depp sein, der sich nen Wolf rechnet :teufel:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Rechnen muss der Richter den ganzen Kram eh für seine Unterhaltsentscheidung und evtl. die Festsetzung des (kompletten) Streitwerts.


    Ich hatte hier sogar die "Schmierzettel" des Richters mit vorliegen. Aber offen gestanden: das Ergebnis sah eigentlich ziemlich geraten aus. Und für meinen Teil-Wert hat?s leider nciht geholfen. Und da dann noch ein Vergleich geschlossen wurde, kam`s sooo auch genau nicht mehr drauf an :D

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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