Rechtsprechungshinweise Grundbuch

  • Ergänzend zu #187 eine weitere OLG-Entscheidung:

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass eine Vollstreckungsklausel, die der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle unter Überschreitung seiner funktionellen Zuständigkeit erteilt hat, obwohl sie nach § 726 Abs. 2 ZPO nur von dem Rechtspfleger hätte erteilt werden dürfen, nicht lediglich anfechtbar, sondern unwirksam ist.
    (vorgehend AG Werne, Az: WE-1553-29)
    OLG Hamm 15. Zivilsenat, Beschluss vom 01.04.2011, I-15 W 19/11, 15 W 19/11 (juris) zitiert von: OLG Report NRW 21/2011 Anm. 6 (Anmerkung)
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm…ss20110405.html

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  • Wechselt der Schuldner eines durch Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs (hier: aus einem befristeten Wiederkaufsrecht) infolge privativer Schuldübernahme, so erlischt die Vormerkung jedenfalls dann nicht, wenn der Schuldner der gesicherten Forderung jeweils der Eigentümer des vormerkungsbelasteten Grundstücks ist. (amtlicher Leitsatz)
    OLG Düsseldorf: Beschluss vom 18.04.2011 - I-3 Wx 85/11, 3 Wx 85/11 = BeckRS 2011, 14922

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  • 20 W 69/11 OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

    Leitsatz: Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum ist die Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger erforderlich.
    (Leitsatz nicht amtlich)

    - Rechtsbeschwerde beim BGH ist eingelegt -


    Dagegen nun OLG München: Beschluss vom 18.05.2011 - 34 Wx 220/11: LINK ZU BECK-ONLINE

    Leitsatz:
    Die Begründung von Wohnungseigentum in Form der Teilung durch den Eigentümer unterliegt auch mit Rücksicht auf die Rangklassenprivilegierung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern (Anschluss an KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10, 1 W 468/10 - und OLG Oldenburg vom 5.1.2011 - 12 W 296/10, je ZfIR 2011, 254). (amtlicher Leitsatz)

  • Kostenrechtliche Behandlung einer Grundbuchberichtigung nach Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafter aus der KG und Anwachsen des Gesellschaftsvermögens auf die einzig verbliebene Kommanditistin (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 14.1.1999 - 10 W 113/98 = NJW-RR 2000, 115). (amtlicher Leitsatz)
    OLG München: Beschluss vom 25.05.2011 - 34 Wx 90/11 Kost, 34 Wx 90/11 = BeckRS 2011 16199

    = Volle Gebühr des § 60 I KostO; Anwendung der subsidiären Vorschrift des § 67 KostO scheidet aus.

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  • Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann nicht mit dem Inhalt bestellt werden, dass es der Eigentümer des dienenden Anliegergrundstücks immerwährend zu unterlassen hat, dieses über einen bestimmten Teil des als Straße gewidmeten Nachbargrundstücks zu erreichen oder zu verlassen. (amtlicher Leitsatz)
    OLG München: Beschluss vom 17.05.2011 - 34 Wx 225/11 = BeckRS 2011 16195


    Zum Erfordernis einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Unterteilung von Wohnungseigentum s. OLG München, B. v. 27.05.2011, 34 Wx 161/10 = BeckRS 2011, 16192

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  • 1. Ausländische Erbscheine (hier nach englischem Recht erteilt) sind grundsätzlich keine Entscheidungen, die nach § 108 I FamFG anerkannt werden.
    2. Mit ausländischen Erbscheinen kann deshalb die Unrichtigkeit des Grundbuchs grundsätzlich nicht gemäß §§ 22 I 1, 29 I 1, 35 I GBO nachgewiesen werden. (Leitsätze des Gerichts)
    OLG Bremen, Beschluss vom 19.05.2011 - 3 W 6/11, BeckRS 2011, 14303 = FD-ErbR 2011, 319545

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  • 1. Soll eine Eigentümereintragung, die auf einem erteilten Erbschein beruht, berichtigt werden, nachdem dieser Erbschein eingezogen und ein neuer Erbschein anderen Inhalts erteilt worden ist, muss das Grundbuchamt eine Berichtigungsbewilligung des eingetragenen Eigentümers anfordern, wenn infolge des Zeitablaufs die Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, dass der eingetragene Buchberechtigte das Eigentum zwischenzeitlich durch Ersitzung (§ 900 BGB) erworben hat.

    2. Bereits die an die Eigentümereintragung anknüpfende Vermutung des Eigenbesitzes reicht aus, um den Eintritt der Ersitzung als hinreichend glaubhaft anzusehen mit der Folge, dass gegen die ohne Bewilligung des eingetragenen Berechtigten erfolgte Berichtigung ein Amtswiderspruch einzutragen ist.

    OLG Hamm 15. Zivilsenat, Beschluss vom 11.05.2011, I-15 W 387/10, 15 W 387/10 (juris)

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  • Gebührenfreie Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren
    1. Die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren ist einem Landratsamt gebührenfrei zu gewähren, wenn der Zugang der Wahrnehmung einer staatlichen Verwaltungsaufgabe dient, die dem Landratsamt nach thüringischem Landesrecht als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises obliegt (hier als untere Gewerbebehörde).
    2. Der Gewährung der Gebührenfreiheit steht nicht entgegen, dass sie dem Landratsamt nur beschränkt im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner staatlichen Verwaltungsaufgabe, nicht hingegen für Zwecke kommunaler Aufgabenerfüllung zusteht.
    OLG Hamm 15. Zivilsenat, Beschluss vom 19.05.2011, -15 VA 4/11, 15 VA 4/11 (juris)

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  • Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags schlägt nicht notwendig auf Auflassung durch
    Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 131/10

    http://www.dnoti.de/DOC/2011/3u131_10.pdf

    Sanierungsrecht: Keine Wirksamkeitsfeststellung eines Grundstückskaufvertrages bei
    Rechtsstreit über Genehmigung
    OVG Berlin-Brandenburg vom 05.04.2011 - 2 N 18.08

    http://www.dnoti.de/DOC/2011/2n18_08.pdf

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  • OLG München


    Abgeschlossenheitsbescheinigung stets für jede einzelne Wohnung nötig


    Die Unterteilung von Wohnungseigentum erfolgt nicht durch Abspaltung von einer„Restwohnung“, vielmehr wird die gesamte Wohnung in neue Einheiten aufgeteilt. DasGrundbuchamt darf daher die Unterteilung eines Wohnungseigentums nur eintragen, wenn für jede der daraus hervorgehenden Wohnungen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.

  • Die Rückschlagsperre (Anmerkung: des § 88 InsO) wird auch durch einen zunächst aus verfahrensrechtlichen Gründen unzulässigen Eröffnungsantrag ausgelöst, sofern dieser zur Verfahrenseröffnung führt.

    BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 284/09 - LG Potsam
    AG Potsdam

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…674&Blank=1.pdf

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  • OLG München, Beschluss vom 22.07.2011 - 34 Wx 148/11

    1. Über die Erinnerung gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle entscheidet gemäß §§ 12c Abs. 4 GBO, 3 Nr. 1a RPflG der Rechtspfleger.

    2. Das Grundbuchamt ist an den veränderungsnachweis grundsätzlich gebunden und hat ihn ohne weiteres zu vollziehen. Allerdings obliegt ihm die Prüfung, ob der Vollzug zu Rechtsänderungen führt und es deswegen noch der Erfüllung weiterer Voraussetzungen bedarf. Mit der Eintragung der neuen Bezeichnung der Wirtschaftsart sind keine Rechtsänderungen verbunden.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • InvG § 31 Abs. 1, § 76 Abs. 2

    a) Die Verfügungsbefugnis einer Kapitalanlagegesellschaft nach § 31 Abs. 1 InvG ist jedenfalls als Teil des Zustimmungsvorbehalts nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InvG eintragungsfähig.

    b) In der Eintragung des Zustimmungsvorbehalts nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InvG muss die Depotbank genannt werden.

    BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 200/10 - OLG Nürnberg
    AG Nürnberg

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…773&Blank=1.pdf

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  • a) Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können durch Teilungserklärung oder nachträgliche Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden. Sondereigentum sind dann vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung auch Heizungs- und Thermostatventile und ähnliche Aggregate.

    b) Bei der Gesamterneuerung der Zentralheizung einer Wohnanlage muss den Woh-nungseigentümern angemessene Zeit zur Umstellung der in ihrem Sondereigentum stehenden Heizkörper und Anschlussleitungen gegeben werden. Danach können sie von der erneuerten Heizungsanlage abgetrennt werden, wenn die alten Geräte mit der neuen Anlage nicht (mehr) kompatibel sind.
    BGH, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10 - LG Berlin
    AG Berlin-Charlottenburg

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…784&Blank=1.pdf

    (aus den Gründen:
    …“Etwas anderes gelte nur, wenn der einzelne Heizkörper für den Betrieb der gesamten Heizungsanlage unverzichtbar sei (BayObLG, ZfIR 2003, 246, 249; OLG Hamburg, ZMR 1999, 502, 503; OLG Köln, DWE 1990, 108, 109; LG Frankfurt/Main, MDR 1990, 57; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 2. Aufl., § 5 WEG Rn. 10; Bärmann/Armbrüster, WEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 82; Spielbauer/Then, WEG § 5 Rn. 4 bei Fn. 29; Timme/ Kesseler, WEG, § 5 Rn. 41; Ott, MietRB 2004, 130, 131; [ähnlich auch OLG Köln, NZM 2003, 641, 642 für Fußbodenheizung]; offen gelassen von BayObLG, WuM 1986, 26 und NJW-RR 1987, 1493). Für einen solchen Sonderfall ist hier nichts ersichtlich…“

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  • Die Voreintragung des Berechtigten ist nicht entsprechend § 40 Abs. 1 GBO entbehrlich, wenn der Erbe nicht die Übertragung des Grundstücks, sondern zunächst nur eine Auflassungsvormerkung zugunsten eines Erwerbers verbunden mit einer Belastung des Grundstücks eintragen lassen will.

    KG Berlin, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 02.08.2011, 1 W 243/11

    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quell…&max=true&bs=10

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  • OLG München, Beschluss vom 28.7.2011, 34 Wx 295/11

    Ist jemand verpflichtet, in eine von einem anderen abzuschließende Rentenversicherung bestimmte Geldbeträge einzuzahlen, so kann auf einen entsprechenden Titel hin eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden. Zwar müssen Gläubiger der Forderung wie der Hypothek grundsätzlich dieselbe Person sein. Ist dagegen ein Dritter bestimmt, der die Leistung erhalten soll, so ist zu differenzieren:
    Bei einem (echten) Vertrag zugunsten Dritter ist die Eintragung der Hypothek zugunsten des Versprechensempfängers nicht möglich.
    Ist hingegen der Dritte als bloßer Zahlungsempfänger bestimmt, so wird die Eintragung einer Hypothek nur zugunsten des Gläubigers, jedoch mit zusätzlicher Angabe des Zahlungsempfängers, als zulässig angesehen (m. w. N.).

    "Was die Pfändung auch wegen der erst zukünftig fällig werdenden Raten angeht, verweist der Senat auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2004, 369; Zöller/Stöber 28. Aufl. § 850d Rn. 27), der er sich anschließt."
    [die Zwangssicherungshypothek sollte wegen Besorgnis der Nichtzahlung auch wegen künftiger Raten eingetragen werden]

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  • Fall: Begründung von Teileigentum an einem 28 m² großen Grundstück (Zufahrt zur TG, TG selbst auf Nachbargrundstück, dessen Überbauung gestattet wurde (Grunddienstbarkeit):

    Ein Vollzugshindernis für die Eintragung einer Aufteilung gem. § 3 WEG kann nicht daraus gefolgert werden, dass sich auf dem Stammgrundstück ausschließlich die Tiefgaragenzufahrt befindet und der gesamte Bauteil der Tiefgarage infolge eines rechtmäßigen (anfänglich gestatteten) Überbaus auf dem Nachbargrundstück. Beide Bauteile bilden ein einheitliches Gebäude. Die Größe und die wirtschaftliche Bedeutung des übergebauten Gebäudeteils im Verhältnis zu dem auf dem Grundstück des Erbauers liegenden "Stammteils" sind unerheblich. (amtlicher Leitsatz)
    OLG Stuttgart: Beschluss vom 05.07.2011 - 8 W 229/11
    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laende…&pos=13&Blank=1
    = BeckRS 2011 19281

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  • Bittet der Insolvenzverwalter oder in der Verbraucherinsolvenz der Treuhänder um Löschung des beim Schuldnergrundstück eingetragenen Insolvenzvermerks, weil er das Grundstück aus der Masse freigegeben habe, liegt hierin regelmäßig ein Berichtigungsantrag im Sinne von § 22 Abs. 1 GBO, den er durch einfache Erklärung ohne notariellen Beglaubigungsvermerk wirksam zurücknehmen kann.

    OLG Dresden, Beschl. v. 8. 3. 2011 - 17 W 201/11

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