Testamentsauslegung

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
    habe wiedereinmal einige Testamente die ich so liebe...

    Die Erblasserin, ledig und kinderlos, hat in mehreren Schriftstücken über ihre Sparguthaben verfügt. Sie hat Einzelzuwendungen (Patenkinder, DRK, SOS-Kinderdorf, Kirche) in Form von Geldvermächtnissen von 1000 bis 5000 Euro vorgenommen. Eine direkte Erbeinsetzung hat sie nicht gemacht. Diese Geldvermächtnisse betragen zusammen 17.000 Euro.
    Die Gesamtsparguthaben belaufen sich auf ca. 20.000 Euro. Anderen Nachlass gibt es nicht. Bei der Verteilung bliebe damit ein Rest von ca. 3.000 Euro übrig.
    Die ELin hat nur eine Nichte, welche ín den Testamenten jedoch nicht aufgeführt ist.

    Meine Frage hierzu wäre, könnte der Restbetrag damit der einzigen gesetzlichen Verwandten, einer Nichte, zugewendet werden oder sollte eine anteilmäßige Aufteilung auf die im Testament genannten Vermächtnisnehmer erfolgen?

    Könnten diese Zuwendungen evtl. auch als Erbeinsetzung gewertet werden, obwohl keine ausdrückliche Erbenbezeichnung erfolgt ist?

    Für ein paar Tipps wäre ich dankbar.

  • Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung am 07.04.2005 hatte die ELin 19.872 Euro auf dem Sparbuch und ca. 4.800 Euro auf dem Girokonto.
    Die Mittel auf dem Girokonto sollen für die Bestattung genommen werden.

  • Dein gestriges Statement war mir entgangen.

    Ich denke, dass es hier nur zwei Möglichkeiten gibt:

    a) Entweder es tritt gesetzliche Erbfolge ein und alle erfolgten Zuwendungen sind nur Vermächtnisse.

    b) Oder die Erblasserin wollte über ihren gesamten Nachlass verfügen, sodass entgegen § 2087 Abs.2 BGB von einer Erbeinsetzung der "Vermächtnisnehmer" entsprechend den Wertverhältnissen der einzelnen Zuwendungen auszugehen ist (Verfügungsumfang 17.000 €, Vermögen ca. 20.000 €, insoweit kein wesentlicher Unterschied zwischen den Vermögensverhältnissen im Zeitpunkt der Testamentserrichtung und im Zeitpunkt des Erbfalls).

    Auf jeden Fall wird man hierzu alle Beteiligten anhören müssen.

  • Ich erfreue mich gerade an einem ähnlichen Fall. Etliche Zuwendungen von Büchern, Bildern etc. und 4 familienfremde Personen sollen das Sparvermögen bekommen. Die beiden einzigen noch lebenden Verwandten (Bruder und dessen Sohn) des Erblassers "sollen nichts erhalten, da sie zu Lebzeiten bereits ausreichend bedacht wurden". Das ist handschriftlich geschrieben und unterschrieben.

    Es gibt zum Testament noch diverse, mit Schreibmaschine verfasste weitere Blätter. Irgendwo taucht noch auf, dass der Neffe sich darum kümmern soll, dass alle Sachen verteilt werden.

    Der Sohn hat jetzt einen Erbschein beantragt, dass die 4 Personen, die sich das Sparvermögen teilen sollen, zu je 1/4 Erben sind und er als Testamentsvollstrecker bestellt sei. :eek:

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

    Einmal editiert, zuletzt von BeaF (22. September 2015 um 21:44) aus folgendem Grund: Heute war nicht mein Tag.

  • Ich habe auch den SV nicht vollständig verstanden und würde vorschlagen, etwas mehr Details zu posten. Danke.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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