Tausch von Kellern kommt hier öfters mal vor. Gegen den von Dir eingestellten Buchungsvorschlag hätte ich keine Bedenken, so wird das hier auch gemacht.
Der Vorschlag, die Keller außerhalb der Abg. umzubenennen, halte ich für abwegig. Eine Umbenennung der Keller führt dazu, dass die Nummerierung im Grundbuch nicht mehr mit dem Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung übereinstimmt. Dies führt zur Verwirrung und darf daher nicht sein (denke an die Generationen die nach Dir sein werden - wie sollen die denn rausfinden welcher Keller gemeint ist?).
P.S. Auch gegen eine Zuordnung von "anders" nummerierten Kellern bei der Neubegründung bestehen hier keine Bedenken.
Hallo!
Genau diesen - blöden - Fall habe ich. Wohnungen Nr. 1 bis 15 wurden jeweils als Sondereigentum die Kellerräumen Nr. 1 bis 15 zugeordnet. Nun wurden die Keller 1 und 11, 12 und 15 sowie 13 und 14 jeweils getauscht und zwar unter Abänderung der Nummerierung...
Die Notariatsangestellte hat meiner GB-Führerin mitgeteilt, dass im GB ja nichts einzutragen sei, da es doch alles richtig eingetragen sei. (Sie haben telefoniert, da auch noch ein SNR einzutragen ist.)
Tatsächlich muss ich im Grundbuch aber doch irgendwie vermerken, dass sich die Lage der o. g. Keller verändert hat und auf den neuen Plan verweisen, der mir vorgelegt worden ist. Ansonsten gucken später doch alle nur in den ursprünglichen Plan, der ja die noch die alte = falsche Lage der betr. Kellers ausweist.
Habt Ihr zufällig Eintragungsvorschläge?
"Die Lage des Kellers Nr. 1 ist verändert worden. Bezug: Bewilligung vom..." klingt so blöd.
Danke!