Schuldner kriegt eine Rente und ein Arbeitseinkommen. Zusammenrechnungsbeschluss gem. §850e liegt vor, Arbeitgeber führt brav alles ab.
Allerdings verlangt das FA vom Schuldner, dass er für die Rente Einkommen-Steuervorauszahlungen (vierteljährlich) leistet. Arbeitgeber führt aber nur die Steuer für von ihm gezahlte Arbeitseinkommen ab.
Somit bekommen wir pfdb. Anteile aus einem zu hohen Netto (da der Arbeitgeber ja nur seine Lohnsteuer abführt).
Wie kann man das lösen? Im eröffneten Verfahren könnten wir ja einfach die Steuerbescheide bzgl. Rente als Masseverbindlichkeit zahlen. Aber was ist, wenn das Verfahren in die RSB-Phase kommt?
Am liebsten würde ich den Arbeitgeber dazu bringen, die Steuern komplett (also auch für die Rente) abzuführen, dann hätten wir ein eindeutiges Netto, aus dem sich der pfdb. Betrag errechnen ließe. Kann man ihn dazu bringen?
Na denn ein schönes Wochenende und viele Grüße1