Unterhaltsrechtsreform

  • Hallo zusammen,

    ich möchte schon mal erste Neugier für die Unterhaltsrechtsreform "säen", die uns demnächst ins Haus steht.
    Gesetzesstand ist derzeit , dass Ende Oktober eine Expertenanhörung stattfand und eine zweite u. dritte Lesung des Gesetzesentwurfes noch im November stattfinden soll.
    Derzeit geht man davon aus , dass eine Verkündung im Bundesgesetzblatt noch im Dezember 2006 erfolgen wird.
    Unsicher ist derzeit lediglich noch der Zeitpunkt des Inkrafttretens.
    Ursprünglich war der 1.04.2007 geplant; möglich ist auch noch eine Verschiebung durch unseren "Souverän" auf 1.07.2007.
    Sobald die Verkündung erfolgt ist ( Bundesgesetzblatt krieg ich zumindest in Ba-Wü automatisch per E-Mail ), werde ich die wichtigsten Änderungen ins Forum stellen
    ( dann wohl unter "Familie/Vormundschaft" ).
    Ich musste mich schließlich wegen eines Workshops , den ich gehalten habe , bereits mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen.
    Ich sag nur soviel:
    Die Kollegen Vollstreckungsrechtspfleger werden zum Gesetz " nicht gerade Hosianna singen"; aber auch für uns Leute von "Familie" wird es etwas "strange".

  • Ich sag nur soviel:
    Die Kollegen Vollstreckungsrechtspfleger werden zum Gesetz " nicht gerade Hosianna singen"; aber auch für uns Leute von "Familie" wird es etwas "strange".



    Wer bei unserer Gesetzgebung etwas anderes erwartet hat, ist wohl ein unbelehrbarer Wunschträumer... :pff::teufel:

  • ich hab jetzt den Gesetzesentwurf im Geschäft gelassen...
    Sollte eigentlich der Normalfall sein.
    Ich kann soviel sagen , dass die meisten Änderungen im Kindesunterhaltsrecht erfolgen werden ( Rangfolge , Kindergeldanrechnung etc. ).
    Das wichtigste :

    Der Regelbetrag nach der RegelbetragVO wird abgelöst durch den sog. Mindestunterhalt ( MU ).
    Der monatliche MU beträgt 1/12 des doppelten Kinderfreibetrages nach § 32 VI S. 1 Einkommenssteuergesetz !!!!
    Alles Klar ?
    Näheres mit Rechenbeispiel dann im Dezember.

    Beruhigend für Familienrechtspfleger :
    Ein Alttitelumstellungsverfahren wird es nach den Überleitungsvorschriften nicht geben !
    Die A...Karte haben diesmal die Vollstrecker gezogen.


  • Der Regelbetrag nach der RegelbetragVO wird abgelöst durch den sog. Mindestunterhalt ( MU ).
    Der monatliche MU beträgt 1/12 des doppelten Kinderfreibetrages nach § 32 VI S. 1 Einkommenssteuergesetz !!!!
    Alles Klar ?


    War ja klar! Jetzt, wo ich endlich für alle möglichen Fälle Vordrucke zusammen habe, ändert man einfach mal wieder das Gesetz und führt sicherlich auch komplett neue Vordrucke ein.
    :daumenrun

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Schaun mer erstmal, was da wirklich kommt. Wie der Vollstrecker auf Grundlage eines dynamisierten Regelbetrags-Titels den Mindestunterhalt neuer Art vollstrecken können werden muss .... ??
    Es gilt Ruhe zu bewahren!

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • War ja klar! Jetzt, wo ich endlich für alle möglichen Fälle Vordrucke zusammen habe, ändert man einfach mal wieder das Gesetz und führt sicherlich auch komplett neue Vordrucke ein.
    :daumenrun



    :wechlach: Was meinst Du, wie oft ich das schon mitgemacht habe... :wechlach:

  • @redge:

    ich möchte ja hier vorab keine Panik verbreiten.
    Daher warte ich auch erst mal ab , was der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit beschließt.
    Ich gehe allerdings davon aus , dass man sich zu mind. 99 % an dem Gesetzesentwurf bei der Abstimmung über das Gesetz hält.

    Im übrigen gibt es ja dann im Forum für interessierte Vollstrecker und Leute von "Familie" die zwei angekündigten Tabellen, sodass sich die Aufregung in Grenzen halten kann.
    Ich muss allerdings zugeben, dass die für die Vollstrecker maßgebliche Übergangsvorschrift des ( neuen ) § 35 Nr. 3 EGZPO am besten mit einem Rechenbeispiel erklären lässt, welches nach Verkündung von mir nachgeliefert wird.

  • Soll die Justiz jetzt sukzessive aufgelöst werden? :teufel:



    Tut sie das nicht bereits vo selbst? Ne ich weiß nicht ob da was dran ist! Soll ab Juli 2007 gelten. Vielleicht ist ja obiges gemeint!

  • @Diabolo

    Das mit der Abschaffung des Vormundschaftsgerichtes stimmt insofern als mit der FGG-Reform und der Schaffung des sog. "großen Familiengerichtes" die Zuständigkeiten für Minderjährige an das FG wechseln.
    Ergänzungspflegschaften u. Vorundschaften für Kinder wechseln dann zum Fam.gericht.
    Ganz einfach : Keine Vormundschaften mehr , also auch kein Vormundschaftsgericht mehr.
    Macht ja irgendwie auch Sinn......

    An die Stelle des Vormundschaftsgerichtes tritt das sog. "Betreuungsgericht", welches ( wie man richtig vermuten kann ) zu mind. 95 % ( mal meine Schätzung ) sich mit Betreuungen beschäftigt.
    Daneben gibt es dann noch sog. Zuweisungsverfahren , die dem Betreuungsgericht zugewiesen sind wie z.B. Pflegschaften für unbekannte Beteiligte und meine ach so geliebten Pflegschaften für das Flurbereinigungsverfahren bzw. nach dem Baugesetzbuch.

  • War ja klar! Jetzt, wo ich endlich für alle möglichen Fälle Vordrucke zusammen habe, ändert man einfach mal wieder das Gesetz und führt sicherlich auch komplett neue Vordrucke ein.:daumenrun



    wirklich ein skandal. warum nimmt der gesetzgeber nicht mehr rücksicht auf den vordruckbestand der beamten? :wechlach:

  • Petra

    Also ich weiß nicht , woher Diabolo die Info hat , dass sich was zum 1.07.07 ändern soll.
    Nach meinen Infos, die evtl. nicht belastbar sind, wird eher von 2008 gesprochen.
    Ich muss allerdings zugeben , dass ich über die Unterhaltsrechtsreform, die unmittelbar vor der Tür steht, auch besser informiert bin als über die FGG-Reform.
    Ich hab da im Unterhaltsbereich offenbar bessere Spione in Berlin.

  • Hallo an alle , die an Reformen interessiert sind :

    Mit der angekündigten Unterhaltsrechtsreform wirds dieses Jahr nicht mehr ( auch Parlamentarier haben mal Weihnachtsferien , die aber ganz laaang sind ;) ).
    Gehört habe ich , dass die 2. u. 3. Lesung im Bundestag im Februar 07 stattfinden sol.
    Man fragt sich "schon so früh ? ".
    Das Gesetz soll immerhin bereits am 1.04.07 in Kraft treten, es sei denn die Parlamentarier haben sich über Weihnachten gut erholt und verschieben das Inkrafttreten auf 1.07.07.

  • Laut "Spiegel" von dieser Woche bzw. der Tagespresse ist die ganze Unterhaltsrechtsreform wieder ins Stocken geraten.
    Konservative Abgeordnete haben wohl grs. etwas dagegen , dass die Kinder alleinigen Vorrang vor anderen Unterhaltsansprüchen erhalten insbesondere im Verhältnis zu geschiedenen Ehegatten aus 1. Ehe des Unterhaltspflichtigen.
    Mal sehen wieviel Gegenstimmen diesmal innerhalb der großen Koalition ähnlich wie bei der Gesundheitsreform zusammenkommen.

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