Rechtsanwalt schickt das EB nicht zurück

  • Hallo zusammen,
    ich habe mal eine allgemeine Frage.
    In einer sehr kompexen Nachlasssache habe ich einen Antrag zurückgewiesen und die Entscheidung dem Anwalt der Antragstellerin gegen EB zugestellt. Trotz Aufforderung kommt das EB nicht zurück und ich krieg die Sache so nicht rechtskräftig.
    Es ist ein ortsansässiger Anwalt und so was kommt hier bei uns so gut wie nie ( außer bei diesem Anwalt ) vor. Spätestens nach Aufforderung kommt sonst das EB.
    Ich stelle jetzt zähneknirschend noch mal per ZU zu, aber das ist doch so nicht in Ordnung. Kann man da ( im konkreten Fall, aber auch für die Zukunft )was tun?

  • Wirklich was tun kann man wohl nicht; außer ihn drauf ansprechen...

    Ich hatte auch mal solch einen Anwalt, und als ich das Fehlen der EB's aufgrund der Häufung auch nicht mehr als "Versehen" verbuchen konnte, habe ich grundsätzlich mit ZU zugestellt.

    Möglicherweise könnte man diese (Extra-) Kosten dem Anwalt in Rechnung stellen (wenn genug zusammenkommt) ?

  • Auch wenn ich jetzt seitens der hier vertretenen Anwaltschaft wieder Haue bekomme: Kommt das mehrfach vor, kann man sich auch bei der Anwaltskammer beschweren.

    Ansonsten: Immer per ZU zustellen, erspart auch das Gezerre ums Eingangsdatum..

  • Auch wenn ich jetzt seitens der hier vertretenen Anwaltschaft wieder Haue bekomme: Kommt das mehrfach vor, kann man sich auch bei der Anwaltskammer beschweren. :indiefres wie gewünscht :strecker

    Ansonsten: Immer per ZU zustellen, erspart auch das Gezerre ums Eingangsdatum..

    ...kostet aber auch....
    Ich denke nicht, dass Du die Kosten vom Anwalt wiederholen kannst. Alle Zustellkosten sind nun mal mit der Gerichtsgebühr abgegolten.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Stümmt ..... Kostenschuldner ist trotzdem nicht der Anwalt, sondern im Zweifel der Mandant.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Stümmt ..... Kostenschuldner ist trotzdem nicht der Anwalt, sondern im Zweifel der Mandant.



    Deshalb einen Brief an den Anwalt in dem man ihn auf die Kostenfolge hinweisst und den Brief zur Kenntnis an den Mandanten. :teufel:
    Unser Abteilungsrichter hat übrigens verfügt das ihm solche Pappenheimer mitzuteilen sind.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

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