Habe derzeit Vertretung und meine Denkknoten im Kopf schaffen es nicht mehr sich zu lösen. Helft mir bitte im folgenden Fall:
A und B sind in Erbengemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. A verpfändet ihren Erbteil an Eheleute X aufgrund eines gewährten Darlehens. Im Wege der Grundbuchberichtigung wird die Eintragung der Erbteilsverpfändung im Grundbuch bewilligt und beantragt. Ist die genaue Angabe eines Gemeinschaftsverhältnisses erforderlich oder genügt die Angabe als Gesamtgläubiger?
Juli