Vorgelegt wird eine Unterschriftsbeglaubigung des Eigentümers, Bewilligung und Antrag enthaltend.
Das Recht war befristet eingetragen, diese Frist ist nunmehr abgelaufen. Frage: Reicht das aus ohne Mitwirkung des Gläubigers, da das Recht gegenstandslos ist ??
Danke --- > pricilla
Löschung Sicherungshypothek zum Höchstbetrag von ...
-
prcilla -
2. August 2011 um 16:51
-
-
Wenn das Recht auflösend befristet eingetragen ist, die Befristung nun eingetreten ist und dies in der Form des § 29 GBO nachgewiesen ist, so bedarf es zur Löschung nicht mehr der Zustimmung des Berechtigten.
-
Worin bestand die Befristung?
-
Die Befristung bestand in einer Mehrerlösabführungsvereinbarung bis zu einem Höchtsbetrag auf eine Zeitdauer, die nunmehr abgelaufen ist.
p. -
-
Dann wie Andreas #2 = Nachweis geführt - löschen.
-
Ich wollte auf die etwaige Möglichkeit von Rückständen hinaus, sodass ein Fall des § 24 GBO vorläge, eine entsprechende Löschungserleichterungsklausel aber wohl nicht eingetragen ist.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!