Ich habe folgendes Problem zur Vorabprüfung, ob Aufteilung nach dem WEG möglich ist, auf den Tisch bekommen:
Hofstelle und bestehender Anbau befinden sich auf einem Flurstück. Dieses wurde geteilt, damit der Anbau in WEG aufgeteilt werden kann. Nun ist man wohl beim Notar darauf gestossen, dass sich im Dachgeschoß 2 Räume der Wohnung Nr. 2 jenseits der Grundstücksgrenze befinden, sozusagen in die bestehende Hofstelle hineingebaut wurden. Dienstbarkeiten wurden bisher keine bestellt, da es bis vor kurzen ja ein Flurstück war.
Nun meine Bedenken und meine Frage: Ist es in diesem Fall überhaupt möglich, WEG auf dem Nachbargrundstück zu begründen, da es sich um 2 Räume einer Wohnung handelt? Bzgl. TG hab ich in der Literatur etwas gefunden, aber für meinen Fall...
Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen!